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Kosten und Versicherungsklassen

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Kosten und Tarife

Kostendeckung durch die Versicherung

Die Kosten für die medizinischen Behandlungen werden in der Regel von den Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherung) getragen. Je nach Versicherungspolice, die Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, werden Sie in der allgemeinen, der halbprivaten oder privaten Pflegeklasse behandelt. 

Unliebsamen Überraschungen in Kosten- und Versicherungsfragen gilt es vorzubeugen: Vor einem stationären Spitalaufenthalt empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer Versicherung abzuklären, ob sämtliche zu erwartenden Kosten Ihres Spitalaufenthalts gedeckt sind.

Rechtsgrundlagen 

Die entsprechenden Spitalpauschalen für die stationäre Behandlung in den verschiedenen Pflegeklassen sowie die Preiskataloge für die Arzthonorarstellung im Zusatzversichertenbereich finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten:

Aufnahme- und Taxordnung, Stand 17.12.2003 (PDF)
Taxverfügung, Stand 27.03.2020 (PDF)

Halbprivat- und Privatversicherte

Als halbprivat oder privat versicherte Person bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie über die entsprechende Versicherungsdeckung verfügen und so behandelt werden wollen.

Die beiden obersten Etagen im neuen Bettenhaus sind für die Privatstation «Stadtspital Premium» reserviert. Alle Zimmer bieten eine sehr schöne Aussicht, entweder über die Stadt Zürich, den Zürichsee oder auf den Üetliberg. Privatversicherte genesen in exklusiv ausgestatteten Ein-Bett-Zimmern. Halbprivatversicherte erholen sich in grosszügigen Zwei-Bett-Zimmern.

Ausserkantonal wohnhafte Personen

Von Gesetzes wegen gilt seit 1. Januar 2012 in der Schweiz die freie Spitalwahl, so dass Sie auch ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons aufsuchen können. Grundsätzlich gilt, dass ausserkantonale Behandlungen nur bei medizinisch indizierten Behandlungen oder mit einer entsprechenden Zusatzversicherung («Allgemein ganze Schweiz») ohne Aufpreis übernommen werden können.

Medizinisch indizierte Behandlungen liegen vor bei:

  • Notfällen
  • Medizinisch notwendigen Behandlungen, die im Wohnkanton nicht durchführbar sind, bei denen aber seitens des Wohnkantons eine Kostengutsprache vorliegt.

Patient*innen, die nicht über eine Zusatzversicherung («Allgemein ganze Schweiz») verfügen, empfehlen wir, Folgendes zu beachten: Ihre Versicherung bzw. die Gesundheitsdirektion Ihres Wohnkantons zahlen unter Umständen lediglich die Kosten, welche bei gleicher Behandlung im Wohnkanton anfallen würden (Referenztaxe). In den einzelnen Kantonen können die jeweiligen Referenztaxen unterschiedlich hoch ausfallen. Die über die Referenztaxe des Wohnkantons hinausgehenden und daher nicht versicherten Behandlungskosten gehen zu Ihren Lasten.

Patientenerklärung: Ausserkantonale Spitalbehandlungen (PDF)
Patient's Declaration: Hospital Treatment Outside of the Canton of Residence (PDF)
Declaración del paciente: Tratamientos hospitalarios fuera del canton de residencia (PDF)

Fragen und Auskunft

Falls Sie noch weitere Fragen zur Kostenübernahme oder Ihrem Spitalaufenthalt haben, steht Ihnen die Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.

Patientenaufnahme Stadtspital Zürich Triemli
Birmensdorferstrasse 497
8063 Zürich
Telefon +41 44 416 03 22

Öffnungszeiten Patientenaufnahme
Montag bis Freitag von 7.30 bis 16.15 Uhr
Telefonisch erreichbar bis 17 Uhr

Weitere Informationen

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