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Hausordnung und Richtlinien

Triemli

In allen öffentlichen und privaten Spitälern des Kantons Zürich gelten die gleichen Rechte und Pflichten für Patient*innen. Sie regeln grundlegende Themen wie die sorgfältige und menschenwürdige Behandlung, ihr Recht auf Selbstbestimmung, Aufklärung und Information oder die Einsicht in die Patientendokumentation und weitere Fragen.

In den nachfolgenden Broschüren finden Sie übersichtlich zusammengefasst, über welche Rechte Sie als Patient*in verfügen und welche Pflichten Sie beachten müssen.

Hausordnung

Die Hausordnung dient der Aufrechterhaltung eines geordneten Spitalbetriebs und der Sicherheit von Patient*innen, des Personals sowie für Besuchenden.

Hausordnung des Stadtspitals Zürich

Reglement Videoüberwachung

Die Videoüberwachung bezweckt den Schutz von Personen und Sachen auf dem Areal des Stadtspital Zürich Triemli.

Allgemeine Bedingungen Dienstzimmer Triemli

Die Dokumente ‚Allgemeine Bedingungen / Haus-ordnung‘ ist ein integrierter Bestandteil der Dienst-zimmer-Nutzungsvereinbarung und muss vom Mit-arbeiter/Mitarbeiterin (Nutzer) eingehalten werden.

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