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E-Umzug

stadt-zuerich.ch/umzug

Herzlich willkommen beim E-Umzug der Stadt Zürich

Bitte beachten Sie:

  • Die Umzugsmeldung ist nur möglich für eine Adressänderung innerhalb der Stadt Zürich.
  • Gemäss Melde- und Registergesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Umzug. Die Adressänderung können Sie uns frühestens 30 Tage vor Einzug melden.
     

Voraussetzungen:

  • Sie sind bereits in der Stadt Zürich angemeldet.
  • Sie sind volljährig und handlungsfähig.
     

Sie brauchen:

  • Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder Wochenaufenthaltsbewilligung
  • Mietvertrag
  • Kreditkarte oder TWINT (Wird benötigt beim Bezug einer provisorischen Parkkarte und bei Personen mit einem Ausländerausweis, wobei die Gebühren je nach Art der Bewilligung verschieden sein können).


Sie haben zusätzlich die Möglichkeit…

  • …weitere Familienmitglieder umzumelden (EhepartnerIn, eingetragener Partner/eingetragene Partnerin, minderjährige Kinder), die bis jetzt an derselben Adresse mit Ihnen gemeldet sind.
  • …Ihre Adresse dem Strassenverkehrsamt mitzuteilen (Ausnahme WochenaufenthalterInnen). Bitte senden Sie Ihren Fahrzeugausweis im Original an das Strassenverkehrsamt (weitere Infos unter www.zh.ch/fuehrerausweis).
  • … während der Eingabe des E-Umzugs eine provisorische Parkkarte für CHF 15.00 mit einer Gültigkeitsdauer von 45 Tagen zu beziehen (weitere Infos zum Thema Parkkarten finden Sie unter  www.stadt-zuerich.ch/parkkarten).
  • …Ihre Adresse dem Energielieferanten ewz mitzuteilen. Weitere Infos finden Sie auf dieser Website.

Weitere Informationen