Mit der unterzeichneten Zielvereinbarung kann die Wirtschaftlichkeit der VBZ über die nächsten Jahre schrittweise verbessert werden. Beide Parteien beurteilen die Vereinbarung als fair und im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzbar.
Verbindliche Ziele - solide Basis für unternehmerische Entwicklung
Dem Verteilkampf um die begrenzten öffentlichen Mittel muss sich auch der öffentliche Verkehr stellen. Der ZVV und seine Unternehmen leisten ihren Beitrag durch ihre Effizienz. Während die revidierte Bundesgesetzgebung im regionalen Personenverkehr Ausschreibungen vorsieht, setzt der ZVV weiterhin auf bewährte partnerschaftliche Zusammenarbeit. Um die Produktivität von Verkehrsunternehmungen zu verbessern, werden daher gemäss der vom Kantonsrat verabschiedeten Strategie des ZVV in erster Linie Zielvereinbarungen angestrebt. Für den ZVV bieten die klaren Finanzziele den Vorteil einer verlässlichen Finanzplanung. Der Vorteil für die VBZ ist, dass während der Periode der Zielvereinbarung keine Ausschreibung von Fahrleistungen erfolgt. Damit haben die VBZ eine solide Basis für ihre unternehmerische Entwicklung. Gleichzeitig erhalten die VBZ einen angemessenen Zeitraum, um sich für den Wettbewerb fit zu machen und strategisch klar auszurichten.
Kein Leistungsabbau, keine Entlassungen
Der vereinbarte Sparbeitrag beträgt im Jahr 2012 4,3 Mio. und in den Jahren 2013 bis 2016 jeweils 3 Mio. Franken. Beide Parteien sind sich einig, dass diese Einsparung nicht auf Kosten der unternehmerischen Substanz und der hohen angebotenen Qualität der VBZ realisiert werden darf. Auch das Fahrplanangebot wird nicht abgebaut. Die Kostensenkungen müssen durch Produktivitäts- und Ertragssteigerungen umgesetzt werden. Einzelne Massnahmen werden möglicherweise eine Stellenreduktion bewirken und somit Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden haben. Die VBZ machen jedoch die verbindliche Zusicherung, dass eine allfällige Reduktion nicht zu Entlassungen führen wird. Vielmehr soll die natürliche Fluktuation genutzt werden. Die VBZ halten zudem an ihrem Geschäftsmodell einer integrierten Verkehrsunternehmung fest und werden auch in den nächsten Jahren auf die Ausschreibung von heute selber erbrachten Fahrleistungen verzichten. Geprüft werden unter anderem folgende Massnahmen: Vermehrtes Outsourcing von Arbeiten, Prozessoptimierungen, Reduktion von Durchlaufzeiten, Zusammenlegung von Abteilungen, die Möglichkeit eines Zwei- oder Dreischichtbetriebes für den Unterhaltsbereich sowie die kritische Prüfung von Nebengeschäften.
ZVV und VBZ - mit klarer Strategie in die Zukunft
Der öffentliche Verkehr im Kanton Zürich muss gemäss gesetzlicher Vorgabe nach wirtschaftlichen Grundsätzen betrieben werden. Gleichzeitig muss er nach dem Willen von Stadt und Kanton Zürich das Mobilitätswachstum in den nächsten Jahren massgeblich mittragen. ZVV und VBZ tragen mit der vorliegenden Zielvereinbarung dazu bei, dass das erfolgreiche System des öffentlichen Verkehrs weiterhin funktioniert und finanzierbar bleibt. Sie ermöglicht es den VBZ sodann auch, ihre unternehmerische Kompetenz, wie auch eine konsequente ökologische Ausrichtung weiterzuentwickeln.
Medienkontakt:
VBZ: Andreas Uhl, Medienstelle VBZ, 044 434 47 53
ZVV: Anna Vollmer, Medienstelle ZVV, 043 288 48 45