Letzten Freitag trafen sich die Gewerkschaften Syna, transfair und vpod und die Verkehrsbe-triebe Zürich (VBZ) zur Unterzeichnung der vor zwei Wochen beschlossenen Vereinbarung über die Dienstplangestaltung und Wegzeiten der Fahrerinnen und –fahrer. Das Erreichen einer Einigung nach jahrelangen Verhandlungen wird von beiden Seiten als Meilenstein in der Zusammenarbeit gesehen. Die Ratifizierung erfolgte, nachdem die vor zwei Wochen getroffene Vereinbarung zwischen den VBZ und ihren Sozialpartnern den jeweiligen Gewerkschaftsmitgliedern zur Urabstimmung vorgelegt und angenommen wurde. Gegenstand der Verhandlungen waren einerseits die erweiterte Regelung zur Berechnung der Wegzeiten und andererseits die Reduktion der bisher gesetzlich möglichen 14-stündigen-Dienstschichten.
Unter Wegzeiten versteht man die Strecke vom Dienstort (Depot oder Garage) zum entsprechenden Ablöseort der Fahrerinnen und Fahrer und wieder zurück. Bereits im letzten Dezember wurde diese Regelung ein erstes Mal angepasst. Bis anhin wurden die Wege zwischen einzelnen Arbeitseinsätzen teilweise generell vergütet, neu wird die Umsteigezeit via Online-Fahrplan für jede Strecke individuell berechnet. Damit werden die in der Verfügung des Bundesamtes für Verkehr vom letzten Herbst geforderten Massnahmen erfüllt.
Bei den Dienstschichten werden die gesetzeskonformen bis zu 14 Stunden langen Dienste verkürzt. Dies ist zum einen möglich durch neue Teilzeitangestellte, die in den Spitzenzeiten eingesetzt werden. Zum anderen werden die früher pro Mitarbeitenden maximal einmal pro Woche angewandten Arbeitszeiten mit knapperen Pausen und einer neuen Spätschicht verkürzt. Ob die neue Abendschicht eingeführt werden soll, wird vom Personal jedes Dienstortes durch einen Mehrheitsentscheid bestimmt.