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Trambeschaffung: Vertrag zwischen VBZ und Bombardier ist unterschrieben

Medienmitteilung

Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 21. Februar 2017 mitgeteilt hatte, dass den Beschwerden von Stadler Rail und Siemens im Trambeschaffungsgeschäft keine aufschiebende Wirkung zukommt, war der Weg zum Vertragsschluss geebnet. Am 2. März 2017 haben die VBZ und Bombardier deshalb den Vertrag über 70 neue Flexity-Trams und 70 Optionsfahrzeuge unterschrieben. Die ersten neuen Fahrzeuge werden Ende 2019 durch Zürich rollen. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Trambeschaffung erreicht.

2. März 2017,12.47 Uhr

Am 17. Mai 2016 haben die Stadt Zürich und die VBZ gemeinsam den Zuschlag für die 70 neuen Trams inklusive 70 Optionsfahrzeuge bekannt gegeben. Stadler Rail und Siemens haben am 30. Mai 2016 beim Verwaltungsgericht Zürich Beschwerde eingereicht gegen den Vergabeentscheid für die neuen Fahrzeuge. Das Verwaltungsgericht hat den beiden Beschwerden mit Beschluss vom 10. Februar 2017 keine aufschiebende Wirkung gewährt. Stadler Rail und Siemens haben daraufhin auf einen Weiterzug an das Bundesgericht verzichtet. 

Nachdem sowohl die unabhängigen Experten der Gutachterfirma TÜV Süd Rail, der Verkehrsrat des Kantons Zürich, der Stadtrat von Zürich und das Zürcher Verwaltungsgericht das Ergebnis des von der VBZ durchgeführten Submissionsverfahrens bestätigt haben, lösen die VBZ mit der am 2. März erfolgten Vertragsunterzeichnung umgehend die Bestellung für die 70 neuen Fahrzeuge bei Bombardier aus. Damit werden die ersten neuen Flexity-Trams ab Ende 2019 durch Zürich rollen.

Das Beschwerdeverfahren läuft derweil beim Zürcher Verwaltungsgericht weiter, das in seinem Beschluss vom 10. Februar 2017 mitgeteilt hatte, dass «die Beschwerden bei einer vorläufigen Beurteilung mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit abzuweisen wären».

Im Interview mit Dr. Guido Schoch, VBZ-Direktor, erfahren Sie mehr dazu: www.vbzonline.ch

Medienkontakt: Andreas Uhl, Mediensprecher VBZ, 044 411 47 47, andreas.uhl@vbz.ch

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