Die Gebührenerhebung ist einheitlich geregelt. Die Höhe der Gebühren wird anhand der Anzahl von Vorfällen festgelegt, wobei die Ereignisse der letzten zwei Jahre berücksichtigt werden. Es wird unterschieden zwischen Reisen mit teilgültigem und ohne gültiges Ticket.
Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 10.–
Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 5.–