Bevor Sie in ein Fahrzeug einsteigen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie über ein gültiges Ticket verfügen. Falls Sie eine Mehrfahrtenkarte oder eine Tageswahlkarte besitzen, müssen Sie diese entweder am Ticketautomaten oder unmittelbar nach dem Einsteigen im Bus entwerten.
- Zu Kontrollzwecken werden alle Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis mit Namen, Wohnadresse, Geburtsdatum und Bürgerort registriert.
- Die Quittung oder Zahlungsaufforderung aus der Kontrolle gilt für eine Stunde als Ticket für alle Zonen.
- Es bleibt die Möglichkeit einer Strafanzeige vorbehalten. Bei wiederholtem Fahren ohne gültigen Fahrausweis innerhalb von zwei Jahren wird stets eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet.
Falls Fahrgäste ihr gültiges persönliches ZVV-, Z-Pass-, General- oder Halbtaxabonnement vergessen haben und in eine Ticketkontrolle geraten, besteht die Möglichkeit, das Abonnement zusammen mit der Zahlungsaufforderung innerhalb von 10 Tagen persönlich an einer ZVV-Verkaufsstelle oder online über Ticketcontrol vorzulegen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– erhoben.
Pro Begleitperson können bis zu 8 Kinder gratis reisen. Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Fahrpreis.
Junior-Karte
Mit der Junior-Karte fahren Kinder von 6 bis 16 Jahren in Begleitung von Vater und/oder Mutter gratis. Die Eltern müssen ein gültiges Ticket besitzen. Die Junior-Karte kostet pro Kind und Jahr CHF 30.–. Ab dem dritten Kind ist sie gratis.
Kinder-Mitfahrkarte
Die Kinder-Mitfahrkarte für CHF 30.– ermöglicht Begleitpersonen ab 16 Jahren (Grosseltern, Urgrosseltern, Gotte/Götti, Nachbarin/Nachbar, Tante/Onkel, Freunde/Bekannte, Tagesmütter, Nannys, sozial engagierte Personen, etc.) ein Kind von 6 bis 16 Jahren gratis mitzunehmen.
Eine reduzierte Gebühr wird erhoben, wenn ein Ticket auf dem gesamten Reiseweg gültig, jedoch eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt ist:
- Fehlender Klassenwechsel
- Ticket für falsche Kundengruppe (z.B. Ticket zum ermässigten Preis ohne Berechtigung)
- Fehlender Streckenwechsel bzw. abweichende Strecke
- Falsche Verkehrsmittelwahl auf Teilstrecke (z.B. Streckenbillett Bern–Zürich Enge via Zürich HB, Teilstrecke in Zürich wird mit dem Tram zurückgelegt statt der Bahn)
Reisende ohne gültiges Ticket bezahlen den vollen Zuschlag. Nur den reduzierten Zuschlag bezahlt jedoch, wer:
- ein nationales Billett vorweisen kann, das mindestens zwischen zwei Haltestellen der befahrenen Strecke gültig ist.
- bei der Kontrolle ein Ticket des entsprechenden oder eines angrenzenden Tarif- oder Verkehrsverbunds vorweisen kann, das mindestens für eine Teilstrecke gültig ist.
Ist die Gültigkeit eines Tickets im Zeitpunkt einer Kontrolle um weniger als die Hälfte überschritten, ist nur der reduzierte Zuschlag geschuldet. Dies gilt nur für Tickets, die weniger als einen Kalendertag gültig sind, z.B. Verbundbillette oder Mehrfahrtenkarten mit einer Gültigkeit von 4 Stunden.