Für private Bauvorhaben im Umfeld von Gleisanlagen, Fahrleitungen mit Tragwerk sowie Masten von Tram oder Trolleybus brauchen Sie vor dem Baugesuch eine Zustimmung der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ). Das gilt für Neubauten, Umbauten oder Abbrüche, wenn Anlagen von Tram oder Trolleybus betroffen sein können.
Die Zustimmungserklärung der VBZ muss vorliegen, bevor Sie das Baugesuch einreichen. Kontaktieren Sie die VBZ deshalb frühzeitig.
Die zuständige Baubehörde darf Bauten und Anlagen nur mit Zustimmung der Eisenbahnunternehmung bewilligen, wenn die Nebenanlage Bahngrundstücke beansprucht, an solche angrenzt oder die Betriebssicherheit beeinträchtigen könnte. Das betrifft sogenannte Nebenanlagen. Damit sind Bauten und Anlagen gemeint, die nicht ganz oder überwiegend dem Eisenbahn- oder Trolleybusbetrieb dienen.
Eine Zustimmung der VBZ ist nötig, wenn das Bauvorhaben:
- Mauerbolzen am Gebäude hat
- Das Grundstück an eine Tram oder Trolleybuslinie grenzt
- die Betriebssicherheit beeinträchtigen könnte
- Gleisanlagen, Fahrleitungen, Tragwerke oder Masten der VBZ betrifft
Die Grundlage dafür ist Art. 18m Abs. 1 des Eisenbahngesetzes (EBG, SR 742.101).
Reichen Sie die Unterlagen ein, die zu Ihrem Bauvorhaben passen.
Innenausbau:
- Katasterplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben
- Situationsplan
- Installationsplatz, falls vorhanden
- Grundrissplan
Aussenumbau:
- Katasterplan mit eingezeichneten Bauvorhaben
- Situationsplan mit allfälligen Kranstandorten
- Umgebungsplan
- Fassadenpläne/Fassadenschnittplan vermasst
- Feuerwehraufstellflächen
- Terminablauf bzw. Baustart
- Installationsplatz wenn vorhanden.
- Katasternummer (falls vorhanden)
- Grundrissplan
Kontaktieren Sie die VBZ frühzeitig, wenn sich Anlagen der VBZ im Umfeld Ihres Bauprojekts befinden. Das gilt auch dann, wenn Sie davon ausgehen, dass keine Anpassungen an den Anlagen der VBZ nötig sind.
Die Zustimmungserklärung der VBZ muss vorliegen, bevor Sie das Baugesuch einreichen.
Ein Gesuch kann online oder schriftlich per Post eingereicht werden.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
AGOV ist das offizielle Login für Behördengänge in der Schweiz. Es wird vom Bund bereitgestellt und funktioniert ähnlich wie ein Login bei einer Bank oder Versicherung – einfach, sicher und persönlich.
Mit AGOV können Sie sich bei vielen Behördenportalen anmelden – auch bei der Stadt Zürich.
- Jede Privatperson kann ein AGOV-Konto kostenlos einrichten.
Für dieses Verfahren brauchen Sie ein AGOV-Login.
Falls Ihre Identität noch nicht bestätigt ist, werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte geführt. Die Identifikation dauert entweder etwa eine Stunde (per Videoidentifikation) oder 4–5 Arbeitstage (per persönliche Identifikation an Ihrer Adresse durch die Schweizerische Post).
Senden Sie das Gesuch mit den benötigten Unterlagen an:
Verkehrsbetriebe Zürich
Baukoordination
Luggwegstrasse 65
8048 Zürich
Die VBZ prüfen die eingereichten Unterlagen. Wenn Unterlagen fehlen, fordern die VBZ diese nach. Danach prüfen die zuständigen Fachstellen der VBZ das Bauvorhaben.
Die VBZ prüfen, ob und welche Anlagen vom Bauvorhaben betroffen sind. Daraus ergeben sich 3 mögliche Fälle.
Fall 1: Es sind keine Fahrleitungsanlagen oder anderen Anlagen der VBZ betroffen.
Es sind keine weiteren Abklärungen nötig.
Fall 2: Fahrleitungsanlagen sind betroffen
Die Abteilung Elektrische Anlagen der VBZ wird einbezogen. Sie legt fest, welche Massnahmen nötig sind. Wenn die Abteilung Elektrische Anlagen keine Einwände hat, stellen die VBZ die Zustimmungserklärung aus.
Fall 3: Anlagen der VBZ müssen angepasst werden
Wenn Anlagen der VBZ geändert oder angepasst werden müssen, ist ein Provisorium oder ein neues Anlagenkonzept nötig. Die Abteilung Elektrische Anlagen gibt ihre Beurteilung an die Fachplanung der VBZ weiter. Die Fachplanung erstellt danach das neue Anlagenkonzept. Dieses Anlagenkonzept wird anschliessend geplant.
Wenn keine Anpassungen nötig sind, stellen die VBZ die Zustimmungserklärung aus.
Wenn Anpassungen nötig sind, müssen die angepassten Pläne in die Pläne der Bauherrschaft übernommen werden. Danach reichen Sie die Pläne nochmals bei den VBZ zur Prüfung ein.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, stellen die VBZ die Zustimmungserklärung aus.
Wenn elektrische Anlagen der VBZ betroffen sind und angepasst werden müssen, kontaktieren Sie die Abteilung Elektrische Anlagen der VBZ mindestens 6 Monate vor Bau- oder Abbruchbeginn.