Nach dem starken quantitativen Wachstum im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung in der Stadt Zürich stehen seit einigen Jahren die Qualitätsförderung sowie verbesserte Anstellungsbedingungen für das Betreuungspersonal im Fokus. Vertreter*innen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden der Branche haben gemeinsam mit dem Sozialdepartement der Stadt Zürich ein Massnahmenpaket geschnürt, das den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung in der Stadt Zürich ermöglichen soll. Die ersten dieser Massnahmen werden seit 2023 umgesetzt, weitere sollen gestaffelt folgen.
Umsetzung der Massnahmen macht Teilrevision der Verordnung nötig
Um die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, wird die geltende Verordnung Kinderbetreuung angepasst. Eine erste entsprechende Teilrevision erfolgt rückwirkend per Anfang 2023. Die nun vorliegende Revision schafft die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umsetzung weiterer Massnahmen zur Qualitätsförderung in Kinderbetreuungseinrichtungen. So sollen mit der revidierten Verordnung insbesondere Regelungen für die zukünftige Ermittlung der Normkosten, einen geregelten Teuerungsausgleich und die Finanzierung von Qualitätsmassnahmen erlassen werden. Zudem werden mit der revidierten Verordnung mögliche Interessensvertretungen seitens der Betreuungseinrichtungen und der Arbeitnehmenden geregelt.
Mit der Teilrevision wird überdies die Möglichkeit geschaffen, zusätzlich zu den abgegoltenen Normkosten für subventionierte Betreuungsplätze neu auch sogenannte Sockelbeiträge auszuzahlen. Diese Beiträge können an Betreuungseinrichtungen für zusätzliche Qualitätsmassnahmen oder unter gewissen Voraussetzungen auch zur Abgeltung von besseren Anstellungsbedingungen ausbezahlt werden. Sämtliche Änderungen in der vorliegenden Revision wirken sich nur auf die Finanzierung der Betreuungseinrichtungen und Tagesfamilien aus, die Minimal- und Maximaltarife der Elternbeiträge bleiben unverändert.
Weitere Informationen
Stadtrat Raphael Golta heute von 14–14.30 Uhr. Medienschaffende melden sich bei der Medienstelle des Sozialdepartements unter T +41 44 412 61 55, oder per E-Mail an heike.isselhorst(at)zuerich.ch