Das Mitwirken der Schüler*innen am Unterricht ist Teil des Volksschulgesetzes. Mitreden, mitbestimmen und gehört werden sind Kinderrechte.
Das Mitwirken der Schüler*innen am Unterricht ist Teil des Volksschulgesetzes. Mitreden, mitbestimmen und gehört werden sind Kinderrechte.