Die Fachstelle Schädlingsprävention informiert Sie darüber, wie Sie Schädlinge vermeiden oder bekämpfen können. In Wohnungen in der Stadt Zürich führen wir kostenlose Inspektionen durch. Bei Bedarf vermitteln wir geeignete Fachfirmen für die Schädlingsbekämpfung.
Nicht immer handelt es sich um einen Schädling, der bekämpft werden muss. Manche Tiere gelangen zufällig in Gebäude. Sie sind harmlos und erfüllen wichtige Aufgaben in der Natur. Zu häufig vorkommenden Schädlings- und Tierarten haben wir Merkblätter erstellt.
Die genaue Bestimmung der Art ist für Laien oft schwierig, weshalb Tiere oft falsch erkannt werden. Für eine erfolgreiche Schädlingsbekämpfung ist es wichtig, die Art korrekt zu bestimmen.
Fangen Sie ein Exemplar möglichst unbeschädigt ein. Legen Sie das Insekt über Nacht in den Tiefkühler. Machen Sie am nächsten Tag ein gutes Foto.
Tipps für das Fotografieren
- die Aufnahme scharf ist.
- Sie möglichst nahe an das Motiv herangehen.
- Grösse und Farben gut erkennbar sind.
- die Insekten intakt und nicht zerquetscht sind.
Senden Sie uns das Foto per E-Mail oder schicken Sie das Insekt per Post ein. Unsere Adresse finden Sie am Seitenende.
Tipps für den Versand per Post
Damit die Tiere für die Bestimmung gut erkennbar bleiben, sollten sie möglichst unbeschädigt ankommen. Verwenden Sie dafür einen stabilen Behälter mit gut verschliessbarem Deckel. Bitte kleben Sie die Insekten nicht auf Klebestreifen. Versenden Sie das Insekt möglichst in einem gepolsterten Umschlag und legen Sie folgende Angaben gut lesbar bei:
- Vor- und Name
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Wir bestimmen das Tier für Sie und geben Ihnen Tipps zur Bekämpfung und zur Vorbeugung eines neuen Befalls.
Wohnen Sie in der Stadt Zürich und haben Probleme mit Schädlingen in Ihrer Wohnung? Unternimmt Ihr*e Vermieter*in nichts dagegen? Dann können Sie sich an uns wenden. Wir prüfen Ihren Fall und führen bei Bedarf eine kostenlose Inspektion durch. Wenn mehrere Wohnungen betroffen sind, können wir die Hausverwaltung auffordern, eine Kontrolle und Bekämpfung im ganzen Gebäude zu veranlassen. Aus Datenschutzgründen geben wir der Verwaltung keine Namen von betroffenen Mieter*innen weiter.
Insekten können auch von verschiedenen Instituten oder Schädlingsbekämpfungsfirmen bestimmt werden. Eine Liste mit entsprechenden Instituten sowie Fachfirmen im Kanton Zürich finden Sie in den nachfolgenden Merkblättern.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Firma beauftragt, übernimmt auch die Kosten. Die Eigentümerschaft oder Verwaltung muss eine Wohnung jedoch in gutem Zustand und frei von Schädlingen vermieten. (vgl. OR, insbesondere laut Mietrecht und kantonaler «Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene»). Sind bereits beim Einzug Schädlinge vorhanden, gilt dies als Mangel der Mietsache. Für die Behebung ist in diesem Fall die Vermieterschaft verantwortlich. Die Kosten können nicht einfach auf die Mieter*innen übertragen werden. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Obligationenrecht, insbesondere in den Artikeln 256, 257f, g, h, 258, und 259. Weitere Informationen bietet auch das Merkblatt des Mieterverbands.
Gemäss Artikel 256 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) muss die Verwaltung der Mieterin oder dem Mieter die Wohnung in einem zum Gebrauch tauglichen Zustand übergeben und denselben erhalten. Dazu gehört auch, dass die Wohnung ohne Einschränkung durch Schädlinge für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann.
Die kantonale Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene legt fest, dass die Gemeinden die Hygiene in ihrem Gemeindegebiet fördern und für die Beseitigung von Gefahren für Gesundheit und Wohlbefinden sorgen. Dazu gehört auch die Ungezieferbekämpfung. Die Behörden sind befugt, die zum Vollzug dieser Verordnung erforderlichen Kontrollen vorzunehmen.
Greifen Sie nicht sofort zum Insektenspray, sondern lassen Sie sich beraten. Eine nicht fachgerecht ausgeführte Schädlingsbekämpfung kann Ihre Gesundheit gefährden und zu Schäden in der Wohnung führen. Informieren Sie sich anhand unseres Merkblatts, inwiefern der Einsatz von Insektenspray sinnvoll ist oder rufen Sie uns an. Oft gibt es Alternativen.