Wichtig: Dieses Löschungsgesuch ist ausschliesslich für Betreibungen bestimmt, die aus dem Verlustscheininkasso des Stadtrichteramts stammen. Wenn es um Betreibungen von anderen Gläubiger*innen geht (z. B. Steueramt), müssen Sie diese direkt kontaktieren.
Für die Löschung einer Betreibung im Zusammenhang mit einem Verlustschein erhebt das Stadtrichteramt eine Gebühr. Die Gebühren sind im Reglement über allgemeine Gebühren der Stadtverwaltung (GebR) festgelegt. Die Gebühr beträgt 50 Franken.
- Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit dem untenstehenden Online-Formular ein.
- Den Einzahlungsschein für die Gebühr erhalten Sie nach Eingang Ihres Gesuchs.
- Sobald Ihre Zahlung vollständig bei uns eingegangen ist, prüfen wir Ihr Gesuch und veranlassen die Löschung der Betreibung.
- Eine Löschung ist nur möglich, wenn die Forderung vollständig bezahlt wurde.
Hinweis: Das untenstehende Formular gilt für Betreibungen, aus denen ein Verlustschein hervorgegangen ist. Falls Sie hingegen eine Betreibung des Stadtrichteramts löschen möchten, aus der kein Verlustschein entstanden ist, benutzen Sie das Formular zur Löschung einer Betreibung.