Die Stadt Zürich bezahlt seit dem 1. September 2023 einen kommunalen Solidaritätsbeitrag.
Alle, die durch fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 von Behörden der Stadt Zürich Unrecht erlitten haben, können ein Gesuch stellen und bekommen von der Stadt Zürich einen Beitrag von 25 000 Franken.
Die Stadt Zürich anerkennt mit dem kommunalen Solidaritätsbeitrag das Unrecht und will einen Beitrag für die Wiedergutmachung leisten.
Der kommunale Solidaritätsbeitrag wird zusätzlich zum Solidaritätsbeitrag des Bundes ausbezahlt. Er ist eine von weiteren Massnahmen, die die Stadt Zürich zur Aufarbeitung des begangenen Unrechts plant. Unter anderem soll die Rolle der Fürsorgebehörden der Stadt Zürich im Zusammenhang mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 historisch aufgearbeitet werden. Weiter sind Massnahmen zum Gedenken an das Leid der Betroffenen geplant.
Der kommunale Solidaritätsbeitrag der Stadt Zürich ist nicht zu verwechseln mit dem Solidaritätsbeitrag des Kantons Zürich. Informationen dazu finden Sie hier:
Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag einreichen, Kanton Zürich
Sie müssen begründen können, dass Sie Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag haben. Dazu müssen Sie vom Bund als Opfer anerkannt sein. Sie müssen mit Dokumenten belegen können, dass Behörden der Stadt Zürich an der fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung vor 1981 beteiligt waren.
Sie brauchen verschiedene Unterlagen für Ihr Gesuch für die Stadt Zürich:
- Verfügung des Bundesamts für Justiz
In dieser Verfügung steht, dass Sie als Opfer anerkannt wurden. (Opfer im Sinne des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmass-nahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG))
Weitere Informationen zum Solidaritätsbeitrag des Bundes finden Sie hier: Solidaritätsbeitrag des Bundes
- Akten und sonstige Unterlagen zu den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen vor 1981
In den Dokumenten muss stehen, dass die fürsorgerische Zwangsmassnahme oder die Fremdplatzierung von einer Behörde der Stadt Zürich veranlasst wurde oder von einer Behörde der Stadt Zürich vollzogen wurde oder in einer Institution vollzogen wurde, die von der Stadt Zürich beauftragt oder beaufsichtigt wurde.
- Kopie Ihres gültigen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
Haben Sie die Verfügung des Bundesamts für Justiz nicht mehr?
Fehlen Ihnen Dokumente für den Bezug zur Stadt Zürich? Wir helfen Ihnen gerne. Auf Ihren Wunsch suchen wir die Dokumente für Sie. Dafür brauchen wir aber eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
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Ist Ihnen eine Beratung bei einer anderen Stelle lieber? Dann dürfen Sie sich bei den folgenden Stellen melden:
Die Beratung ist kostenlos.
Um den kommunalen Solidaritätsbeitrag der Stadt Zürich zu erhalten, müssen Sie ein Gesuch ausfüllen. Sie können das Gesuch telefonisch oder per E-Mail bestellen.
Bereich Kommunaler Solidaritätsbeitrag
Strassburgstrasse 9
8004 Zürich
E-Mail: solidaritaetsbeitrag(at)zuerich.ch