Betreuung und Hilfsmittel können dazu beitragen, dass ältere Menschen länger selbstbestimmt zu Hause leben. AHV-Rentner*innen mit Zusatzleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Beiträge erhalten. Die Finanzierung erfolgt über die Krankheitskosten der Ergänzungsleistungen und zusätzliche Zuschüsse der Stadt Zürich.
Um Betreuungsleistungen und Hilfsmittel beziehen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie erhalten eine AHV-Rente und Zusatzleistungen
- Sie wohnen zu Hause
- Es findet eine Bedarfsabklärung vor Ort (Hausbesuch) statt
Wohnen Sie in einem Alters- oder Pflegezentrum? Dann können Sie keine Betreuungsleistungen und Hilfsmittel beantragen.
Sie können die Anfrage für Betreuungsleistungen und Hilfsmittel ohne weitere Belege einreichen.
Für die Anfrage fallen keine Gebühren an.
Die Anfrage kann online, per Mail oder per Telefon gestellt werden.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Bei einem Antrag per Post muss ein formeller Brief an folgende Adresse geschickt werden:
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Betreuungsleistungen und Hilfsmittel (AZL)
Strassburgstrasse 9
Amtshaus Werdplatz
8004 Zürich
Wir bestätigen, dass Ihr Antrag bei uns eingegangen ist.
Die eingereichten Dokumente werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert.
Wir leiten Ihre Anfrage an die Fachstelle Zürich im Alter weiter.
Die Fachstelle kontaktiert Sie und klärt Ihren Bedarf bei Ihnen zu Hause ab.
Die Fachstelle füllt das Gesuch gemeinsam mit Ihnen aus.
Das Amt für Zusatzleistungen prüft das Gesuch und entscheidet darüber.
Sie bekommen die Verfügung mit dem Entscheid und weiteren Informationen zugestellt.
Sind Sie mit einer Verfügung nicht einverstanden? Sie können innert 30 Tagen seit der Mitteilung Einsprache erheben. Reichen Sie die Einsprache online oder per Post ein.