Die Bauberatung bei Grün Stadt Zürich ist eine Vernehmlassungsstelle im Baubewilligungsverfahren. Sie koordiniert und beurteilt verschiedene baurechtliche Vorgaben, die die Umgebungsgestaltung bzw. Dachbegrünung betreffen.
Bei der Gestaltung des Gebäudeumschwungs und weiterer Freiräume bestehen verschiedene gesetzliche Anforderungen, die im Rahmen von Bauvorhaben umgesetzt werden müssen. Die Bauberatung Grün- und Freiräume prüft und beurteilt die Umsetzung dieser Anforderungen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.
Dies betrifft insbesondere folgende Themenbereiche:
- Umfang von Grün- und Freiflächen,
- Umsetzung der gestalterischen Anforderungen,
- Terrainmodellierung,
- Umsetzung der ökologischen Anforderungen an die Grünflächen,
- Dachbegrünung
- Umsetzung der Vorgaben aus den stadtweiten Baumerhaltungsvorschriften,
- Pflanzung von neuen Bäumen,
- Gestaltung des Vorgartens,
- Umfang und die Gestaltung der Ruhe- und Aufenthaltsflächen.
Wir bieten Unterstützung bei der Ausarbeitung der Baugesuchunterlagen und bieten Ihnen Beratung vor der Eingabe des Baugesuches bzw. bei der Auflagenerfüllung an.
Der Stadtrat hat am 12. März 2025 die öffentliche Auflage einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung verabschiedet, welche einen stadtweiten Schutz des wertvollen Baumbestands einführt: Neu gilt eine Bewilligungspflicht zur Fällung von Bäumen ab einem Stammumfang von 100cm. Bei mehrstämmigen Bäumen ist eine Bewilligung erforderlich, wenn mindestens ein Stamm einen Umfang von mehr als 80cm oder wenn der Umfang der zwei dicksten Stämme zusammengezählt mehr als 120cm beträgt. Ausgenommen davon sind einzig der Wald sowie der Strassenraum.
Aufgrund der negativen Vorwirkung gemäss § 234 PBG gilt die Bewilligungspflicht ab sofort.
Wünschen Sie eine Beratung oder finanzielle Beiträge für Ihr hitzeminderndes und biodiversitätsförderndes Projekt, dann wenden Sie sich an das Förderprogramm Stadtgrün.