Der Fachbereich Gebäudeschadstoffe überwacht und begleitet Sanierungen von Gebäudeschadstoffen. Im Rahmen unserer Konzeptprüfung stellen wir sicher, dass der Schutz der Nutzenden jederzeit gewährleistet ist.
Haben Sie die Vorschriften und planerischen Grundlagen zu Gebäudeschadstoffe und Bauabfälle studiert? Bitte beachten Sie, dass das Wissen über die Vorschriften und planerischen Grundlagen bei einer Beratung vorausgesetzt wird.
Nehmen Sie mit uns frühzeitig Kontakt auf, insbesondere bei komplexen Bauvorhaben, speziell bei etappiertem Vorgehen, wenn Sie eine allfällige Schadstoffsanierung noch gar nicht abschliessen können, bevor andere Bauarbeiten starten sollen.
In der Regel überprüfen wir die eingereichten Unterlagen innert 5 Arbeitstagen, ab dem Zeitpunkt der vollständig und korrekt vorliegenden Unterlagen. Wichtig ist, dass Sie in der Korrespondenz mit uns immer die Bauentscheids-Nummer angeben.
Die Fachstelle Gebäudeschadstoffe erstellt keine Prüfberichte der «Privaten Kontrolle». Für die Baufreigabe ist das Amt für Baubewilligung zuständig. Alle Auskünfte sind rechtlich unverbindlich. Die abschliessende Beurteilung erfolgt bei Vorliegen sämtlicher nötigen Dokumente.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen per Mail oder telefonisch mit. Unsere Fachleute sind am besten zwischen 8.30 und 10 Uhr erreichbar. Die zuständigen Fachpersonen finden Sie durch Eingabe der Adresse in der Suchmaske. Alternativ können Sie die Kataster-Nummer des Grundstücks eingeben. Für grosse und komplexe Bauvorhaben können Sie einen individuellen Besprechungstermin vereinbaren.
In einem Notfall in Zusammenhang mit Gebäudeschadstoffen erreichen Sie uns unter nachfolgender Notfall-Nummer.