Mit den Nachweisen bestätigen Sie, dass Ihr Bauvorhaben die geltenden Anforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen erfüllt.
Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle neuen Nachweise zur Einhaltung des Energiegesetzes über die Plattform EVEN eingereicht werden. Die Formulare EN-105 und EN-110 sind weiterhin anzuwenden. EVEN («Elektronischer Vollzug der Energienachweise») ist die neue digitale Plattform des Kantons Zürich für den Energievollzug.
Projekte, die bereits 2025 eingereicht wurden und noch geprüft werden oder angepasst werden müssen, bearbeiten wir weiterhin nach dem bisherigen Verfahren. Eine nachträgliche Erfassung auf EVEN ist in diesen Fällen nicht nötig.
- Erstellen Sie ein Benutzerkonto auf EVEN.
- Legen Sie die Nachweise direkt auf EVEN an und reichen Sie Ihr Dossier (samt der Formulare EN-105 und EN-110) über die Plattform ein.
- Unsere Fachstellen prüfen die Unterlagen und melden sich bei Rückfragen.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Bestätigung (Zeugnis). Gleichzeitig wird direkt über EVEN die private Kontrolle zur Ausführungskontrolle eingeladen.
Für Änderungen und Nachforderungen können Sie die PDF-Formulare weiterhin über unsere Webseite einreichen:
- Sie haben einen Bauentscheid erhalten und wollen die darin geforderten Auflagen bereinigen.
- Wo erforderlich, haben Sie eine Fachperson hinzugezogen und die Projektpläne für Lüftungen und Klimaanlagen gemäss unseren Informationen und Merkblättern erstellt.
- Unterzeichnen Sie die Pläne digital. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben.
- Online-Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen.