Sie brauchen vorgängig eine Bewilligung, wenn Sie bestehende Reklameanlagen abändern oder neue Reklameanlagen anbringen wollen.
Dazu können Sie online eine Voranfrage stellen, oder direkt ein Reklamegesuch einreichen.
Seit 2017 besteht die Möglichkeit, Voranfragen sowie Gesuche für Reklameanlagen und Aussenwerbung online einzureichen. Das aktuelle System wurde am 13. August 2025 ersetzt. Gesucheingaben und Voranfragen für Aussenwerbung sind ab sofort volldigital über die kantonale Plattform «eBaugesucheZH» einzureichen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass keine analogen Voranfragen und Gesucheingaben mehr entgegengenommen werden können. Die Plattform «Reklamebewilligungen online» ist abgeschaltet.
Anfragen per Mail oder auf dem Postweg werden retourniert und es wird auf die digitale Eingabeplattform «eBaugesucheZH» verwiesen.
Die Voranfrage bietet die Möglichkeit, eine erste Beurteilung zu Ihrem Reklamevorhaben zu erhalten. Auf dieser Basis können Sie anschliessend ein Gesuch einreichen. Voranfragen sind kostenfrei.
Gesuche sind mit den entsprechenden Unterlagen (Schritt 5 unten) digital einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Reklamebewilligungen gebührenpflichtig sind (Schritt 9 unten).
Alle Informationen dazu finden Sie unten Schritt für Schritt.
Gebäude- oder arealspezifische Reklame- und Signaletikkonzepte bilden die Grundlage für künftige Bewilligungen an der entsprechenden Örtlichkeit.
Vorabklärungen wie auch definitive Konzepte sind via eBaugesucheZH in der Kategorie Konzepte einzureichen. Konzepte sind kostenfrei.
Fast alle Reklameanlagen benötigen gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) eine Bewilligung. Ausgenommen sind lediglich unbeleuchtete Tafeln (eine pro Betrieb bis zu einer Grösse von 0.5 Quadratmetern) auf privatem Grund.
Diese Ausnahme gilt jedoch nicht in Situationen mit erhöhten Gestaltungsanforderungen wie z.B. Kernzonen, Arealüberbauungen, Hochhäusern oder bei Inventar- und Schutzobjekten. Hier sind sämtliche Reklameanlagen bewilligungspflichtig.
Bei Unklarheiten gibt der Fachbereich Reklamebewilligungen gerne Auskunft (Kontakt unten auf der Seite).
In der Katasterauskunft finden Sie Informationen über Ihr Grundstück. Hier erfahren Sie in welcher Zone sich die Reklameanlage befindet und ob sie öffentlichen Grund bzw. die öffentliche Luftsäule beanspruchen. Zudem sehen Sie, um welche Art Gebäude es sich handelt und ob erhöhte Anforderungen zur Gestaltung einzuhalten sind.
Studieren sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen. Dazu gehören das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) und – falls Sie mit Ihrer Reklameanlage öffentlichen Grund bzw. die öffentliche Luftsäule beanspruchen – zudem die Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund.
Erstellen Sie die Unterlagen für Ihre Voranfrage oder Ihr Reklamegesuch.
Sie benötigen für die Eingabe folgende Unterlagen:
- Farbfoto von Gebäude und dessen baulicher und landschaftlicher Umgebung/Strassenraum (zwingend für Gesuch und Voranfrage)
- Situationspläne mit massstäblich eingezeichneten, vermassten und nummerierten Positionen der Aussenwerbeanlagen (zwingend für Gesuche bei Neubauten / für restliche Gesuche und Voranfragen optional)
- Aktuelles Farbfoto mit massstäblich eingezeichneten Reklamen oder Fotomontage (zwingend für Gesuch)
- Aktuelles Farbfoto mit eingezeichneten Reklamen oder Fotomontage (zwingend für Voranfrage)
Vor der Gesuchseingabe haben Sie die Möglichkeit, eine Voranfrage zu stellen und die bau- und verkehrsrechtliche Bewilligungsfähigkeit Ihres Vorhabens prüfen zu lassen. Die Behandlung erfolgt in der Regel innert 14 Arbeitstagen. Voranfragen/Vorentscheide sind kostenlos.
Haben Sie alle Unterlagen bereit und alle Vorabklärungen gemacht? Dann können Sie Ihr Gesuch online einreichen. Falls Sie vorgängig eine Voranfrage eingereicht haben, so können Sie diese in ein Gesuch umwandeln.
Für die Online-Gesuchseingabe benötigen Sie einen Account auf der kantonalen Plattform «eBaugesucheZH». Haben Sie noch keinen? Hier können Sie sich registrieren:
Nützlicher Hinweis:
Digitale Werbeanlagen für Fremdwerbung und Digitale Werbeanlagen für Eigenwerbung ab 2m2 Werbefläche sowie Plakat-Leuchtdrehsäulen sind als Baugesuch über eBaugesucheZH (Formular «Übrige Bauvorhaben») einzureichen.
Ihr Reklamegesuch wird nun auf Basis der gesetzlichen Grundlagen geprüft und allfällige Auflagen festgelegt. Die Koordination der Prüfung durch die Fachstellen erfolgt durch die Fachstelle Reklamebewilligungen.
Wenn Unterlagen fehlen oder Fragen auftauchen, meldet sich das Amt für Städtebau Reklamebewilligungen bei Ihnen. In diesem Fall wird das Verfahren sistiert.
Sobald die Angaben und Unterlagen vollständig und alle offenen Fragen beantwortet sind, wird das Verfahren fortgesetzt.
Reklameanlagen werden in Zürich im Anzeigeverfahren bewilligt. Daher werden sie weder öffentlich ausgeschrieben noch vor Ort ausgesteckt. Sie erhalten den Bauentscheid digital via e-Baugesuche ZH.
Die Gebühren der bewilligten Anlagen werden aufgrund der Grösse, Bauzone und Art des Betriebs berechnet. Für Anlagen auf öffentlichem Grund wird jährlich eine Benutzungsgebühr erhoben.
Bauentscheide beinhalten eine Rechtsmittelbelehrung. Allfällige Rekurse gegen den Bauentscheid sind innert der im Bauentscheid vorgegebenen Frist bei der zuständigen Rechtsmittelinstanz einzureichen.
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