Die Unterlagen richten sich an Unternehmen und Planende, die im Zusammenhang mit Bauvorhaben beauftragt sind. Ausserhalb von Bauvorhaben gelten sie auch für Lieferant*innen des Amts für Hochbauten.
Bitte informieren Sie sich vor der Rechnungsstellung anhand dieser Unterlagen. So können wir Ihre Rechnungen effizient verarbeiten.
Extern beauftragte Planende müssen sich für die materielle Prüfung vorab über das Antragsformular berechtigen lassen. Sobald eine Rechnung zur materiellen Prüfung bereitsteht, erhalten Sie eine Benachrichtigung an die registrierte E-Mail-Adresse. Loggen Sie sich in «Mein Konto» ein und rufen Sie die Nachricht im Bereich «Mitteilungen» auf. Nach der Freigabe oder Ablehnung der Rechnung ist der Link in der Nachricht nicht mehr gültig und muss manuell gelöscht werden.
Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Kontaktperson im Amt für Hochbauten gerne weiter.