Die Bau- und Zonenordnung (BZO) regelt die Nutzung und Bebauung von Grundstücken innerhalb der Stadt. Sie teilt das Stadtgebiet in verschiedene Zonen ein und legt spezifische Bauvorschriften sowie Nutzungsmöglichkeiten fest, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Die rechtskräftige Bauordnung ist in der Amtlichen Sammlung zu finden.
Bei der Aufstellung und Änderung der Richt- und Nutzungspläne sowie Gewässerraumfestlegungen im vereinfachten Verfahren werden die Pläne vor deren Festsetzung während 60 Tagen öffentlich aufgelegt (§ 7 Planungs- und Baugesetz). Im Rahmen dieser Mitwirkung können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Nach dem Festsetzungsbeschluss findet die 30-tägige Rekursauflage statt. Rekurse können nur durch die Rekursberechtigten eingereicht werden.
Die Stadt Zürich revidiert ihre Bau- und Zonenordnung und stellt so die Weichen für eine qualitätsvolle bauliche Entwicklung, attraktive Grünräume und mehr preisgünstigen Wohnraum.
Eine Website fasst die wichtigsten Funktionen der Bauordnung sowie die Ziele und Inhalte dieser Revision zusammen:
Die BZO-Revision liegt vom 18. März, ab 16 Uhr, bis zum 1. Juni 2026 öffentlich auf. Im Rahmen der öffentlichen Auflage können sich die Bevölkerung, Parteien, Verbände und Interessengruppen zu den Inhalten äussern.
Während der öffentlichen Auflage finden vier städtische Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung statt. Sie können diese kostenlos und ohne Anmeldung besuchen. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.
Mit der öffentlichen Auflage der BZO-Revision ist in Bezug auf gewisse Artikel der Bauordnung gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (§ 234 PBG) die sogenannte «negative Vorwirkung» eingetreten. Baugesuche können nur noch bewilligt werden, wenn sie nicht gegen die geplanten neuen Regeln verstossen. Wo die neuen Vorschriften strenger sind als die bisherigen, gelten sie heute bereits – auch wenn sie offiziell noch nicht in Kraft sind. Die negative Vorwirkung betrifft alle Baugesuche, für die zu diesem Zeitpunkt noch kein Bauentscheid vorliegt.
Die nachfolgende – nicht als abschliessende Aufzählung aufzufassende – Liste gibt Aufschluss über diejenigen Vorschriften, auf die ein Baugesuch hinsichtlich nachteiliger Beeinflussung überprüft werden wird. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Baugesuchen an die zuständigen Kreisarchitekt*innen.
In der kommunalen Bau- und Zonenordnung wird zwischen Zonen- und Ergänzungsplänen unterschieden. Die digitalen Planprodukte finden Sie hier:
Die analogen Pläne können kostenpflichtig beim Printshop bestellt werden. Bitte verwenden Sie dazu das untenstehende Bestellformular.
Via Katasterauskunft sind Informationen zur rechtskräftigen Bau- und Zonenordnung sowie weitere grundstücksrelevante Daten abrufbar. Der Zugang erfolgt über die Adresse, die Parzelle oder direkt über den interaktiven Plan.
Die Dokumente der BZO sind auch im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) des Kantons verfügbar. Dort werden alle laufenden Revisionen publiziert.
Nach 20 Jahren der Planung und Bewilligung von Hochhäusern wurden die Hochhausrichtlinien aus dem Jahre 2001 überprüft und aktualisiert. Dies vor dem Hintergrund drängender Herausforderungen in den Bereichen Ökologie, Frei- und öffentlicher Raum und Gesellschaft.
Der Stadtrat hat die aktualisierten Hochhausrichtlinien und die entsprechende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) am 26. Juni 2024 beschlossen.
Im April 2022 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Zürich die von Stadtrat und Gemeinderat verabschiedete BZO-Teilrevision «Nichtanrechenbarkeit an Wohnanteil».
Mit dieser Teilrevision sind in Zukunft Nutzungen wie private Zweitwohnungen oder Business-Apartments nicht mehr dem Wohnanteil anrechenbar (sofern unterjährig befristet vermietet und ohne Wohnsitz an dieser Adresse). In der Folge sollen regelmässig unterjährig befristet vermietete Zweitwohnungen wie Business-Apartments oder Wohnungen, die über Anbieter wie Airbnb vermietet werden, den knappen Wohnraum in der Stadt Zürich weniger stark beanspruchen.
Die Teilrevision ist aufgrund eines laufenden Beschwerdeverfahrens beim Bundesgericht hängig und noch nicht in Kraft. Sie entfaltet keine negative Vorwirkung.
- Zugang barrierefrei
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.
- Es sind 2 Behindertentoiletten verfügbar.