Die Stadt Zürich erlaubt die Verwendung des Gendersterns als typografisches Zeichen. Er ist eine Form, um in der Schriftsprache alle Geschlechter (Männer, Frauen, non-binäre Personen) in Personenbezeichnungen einzubeziehen.
Das Binnen-I oder Schrägstriche kommen nicht mehr zur Anwendung.
Der Genderstern steht zwischen dem Wortstamm und der weiblichen Nachsilbe:
- Gemeinderatspräsident*in, Anwohner*in, Student*in
- Gemeinderatspräsident*innen, Anwohner*innen, Student*innen
In der gesprochenen Sprache hat sich etabliert, den Genderstern durch eine kurze Sprechpause darzustellen. Eine solche Sprechpause findet sich zum Beispiel im Wort «Spiegelei» zwischen «Spiegel» und «Ei».
In Wörtern mit veränderlichem Wortstamm verhält sich der Wortstamm so wie bei der weiblichen Form (Arzt, Ärztin oder Bauer, Bäuerin):
- Ärzt*in, Bäuer*in
Nicht: Arzt*in, Bauer*in
Bei Wörtern, für die es keine getrennten männlichen und weiblichen Formen gibt, werden auch keine Formen mit Genderstern gebildet:
- Mitglieder, Koryphäen
Nicht: Mitglieder*innen, Koryphä*innen
Tipp: Verwenden Sie den Genderstern wo immer möglich in Mehrzahl/Pluralformen.
Der Genderstern ist für viele noch ungewohnt, wenn er in mehreren aufeinanderfolgenden Wörtern steht. Eine gute, leicht lesbare Alternative bieten Pluralformen.
Indem Sie Mehrzahl verwenden, vermeiden Sie das Problem der Artikel und Adjektive, die dann ebenfalls im Plural stehen und keine Gendersterne enthalten:
- «Die Feldspieler*innen dürfen nur mit den Füssen und einem Knie sowie der Stockhand Bodenkontakt haben.»
- «Geblendete Fahrer*innen könnten die Kontrolle über ihre Fahrzeuge verlieren.»
Weichen Sie nur von der Pluralform ab, wenn tatsächlich von konkreten einzelnen Personen die Rede ist.
Verwenden Sie bei Artikeln keine Schrägstriche, sondern verwenden Sie auch hier den Genderstern, um die Artikel zu verbinden. Die Reihenfolge der Artikel kann dabei variiert werden:
- «Die*der Gläubiger*in muss ein Arrestbegehren stellen.»
- Oder: «Gläubiger*innen müssen ein Arrestbegehren stellen.»
Nicht: «Die/der Gläubiger*in muss ein Arrestbegehren stellen.»
In einigen Fällen ist die männliche Form des Artikels in der weiblichen enthalten oder umgekehrt. Hier können Sie den Genderstern an der betreffenden Stelle in den Artikel einfügen:
- «Ein*e Feldspieler*in darf nur mit den Füssen und einem Knie sowie der Stockhand Bodenkontakt haben.»
Auch in zusammengesetzten Wörtern kann der Genderstern stehen, vor allem, wenn das Wort einen Bezug zu einer konkreten Gruppe hat.
Zusammengesetzte Wörter sind nicht immer einfach zu lesen. Setzen Sie wo immer möglich Bindestriche, um die Lesbarkeit zu verbessern.
- «Wenn Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann, rufen Sie bitte zwischen 8.00 und 8.15 Uhr im Lehrer*innen-Zimmer an.»
Nicht: «Wenn Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann, rufen Sie bitte zwischen 8.00 und 8.15 Uhr im Lehrerzimmer an.» - «Als Schüler*innen-Club bieten wir den Kindern durch Betreuung, Kursangebote sowie Aufgabenstunden eine Alltagsstruktur an.»
Nicht: «Als Schülerclub bieten wir den Kindern durch Betreuung, Kursangebote, sowie Aufgabenstunden eine Alltagsstruktur an.»
Sie können mit den meisten Wörtern auf diese Weise verfahren (z. B. «Kund*innen-Parkplatz» statt «Kundenparkplatz», «Besucher*innen-Zentrum» statt «Besucherzentrum», «Zuschauer*innen-Saal» statt «Zuschauersaal»).
Wo das Wort sich eher auf eine abstrakte Kategorie bezieht, formulieren Sie so um, dass Sie das zusammengesetzte Wort nicht benötigen:
- «Wer COVID-19-Symptome aufweist, soll zuhause bleiben oder eine ärztliche Praxis konsultieren.»
Nicht: «Wer COVID-19-Symptome aufweist, soll zuhause bleiben oder eine Arztpraxis konsultieren.» - «Es ist nur von Bedeutung, ob die Wohnung effektiv von den Eigentümer*innen selber bewohnt wird oder nicht.»
Nicht: «Es ist nur von Bedeutung, ob die Wohnung effektiv von der Eigentümerschaft selber bewohnt wird oder nicht.»
Der Genderstern kommt nur bei Bezeichnungen für natürliche Personen (Menschen) zum Einsatz.
Werden Personenbezeichnungen auf juristische Personen (Institutionen, Firmen, Organisationen) übertragen, erscheinen sie in der grammatisch angemessenen Form:
- «Die Stadt Zürich ist eine der grössten öffentlich-rechtlichen Arbeitgeberinnen der Schweiz.»
Nicht: «Die Stadt Zürich ist eine*r der grössten öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber*innen der Schweiz.» - «Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich ist Ihr Ansprechpartner in der Planungsphase.»
Nicht: «Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich ist Ihr*e Ansprechpartner*in in der Planungsphase.»
Frauen und Männer spricht man mit Formen wie «Sehr geehrte Frau Bürgisser» und «Sehr geehrter Herr Alves» oder «Liebe Frau Bürgisser» und «Lieber Herr Alves» an. Für non-binäre Personen gibt es hingegen keine entsprechende Form.
Verwenden Sie hier deshalb eine allgemeine Grussformel und den vollen Vor- und Nachnamen:
- Guten Tag Mika Keller
- Grüezi Kim Thalmann
Auch bei der direkten Ansprache von gemischten Gruppen sollten Sie auf weibliche und männliche Formen verzichten, da Sie nicht wissen können, ob sich unter den Angesprochenen auch non-binäre Personen befinden. Entsprechend können Sie auch vorgehen, wenn Sie eine Institution oder ein Amt anschreiben, wo Sie keine direkte Ansprechperson haben:
- Sehr geehrtes Team des Sportamts
- Sehr geehrte Mitarbeitende des Schulamts
- Sehr geehrtes Publikum
- Liebes Kollegium
- Liebe Interessierte
Nicht: Sehr geehrte Damen und Herren
Bei der Ansprache von Gruppen kann selbstverständlich auch der Genderstern zum Einsatz kommen:
- Liebe Bürger*innen
Nicht: Liebe Bürgerinnen und Bürger
Im Mail- oder Briefverkehr eignet sich der Signaturbereich, um nach der gewünschten Anrede zu fragen: «Sprachliche Gleichstellung (oder Geschlechtersensible Sprache) ist uns wichtig. Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie angesprochen werden möchten.» Oder: «Gerne möchten wir Sie korrekt ansprechen. Wir freuen uns, wenn Sie uns mitteilen, welche Anrede Sie wünschen.»