- Erlaubt sind Fernsehgeräte mit einer Bildschirmdiagonale von bis zu 3 Metern. Der Einsatz von Projektoren (Beamer), Verstärkeranlagen, Home-Cinema-Systemen und ähnlichen Geräten ist nicht erlaubt.
- Fernsehgeräte dürfen nur in bereits bestehenden Gartenwirtschaften und Boulevardcafés betrieben werden. Die Fläche der Gastwirtschaftsbetriebe darf nicht vergrössert werden.
- Die Erlaubnis gilt für die Live-Übertragung von Fussballspielen der WM 2026 mit spätester Anspielzeit von 21.00 Uhr. Zusätzlich gilt die Erlaubnis für die Live-Übertragung aller möglichen Spiele der Schweizer Fussballnationalmannschaft sowie aller Freitags- und Samstagsspiele mit spätester Anspielzeit von 23.00 Uhr. Die Fernsehgeräte sind 15 Minuten nach Spielschluss abzuschalten. Andere Spiele dürfen nicht übertragen werden.
- Die Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit und der Personenfluss, dürfen nicht beeinträchtigt werden. Die Fernsehgeräte dürfen von der Strasse und vom Trottoirbereich nicht einsehbar sein.
- Überdachungen auf den Boulevardcafé-Flächen sind nicht zulässig.
- Die Lautstärke der Fernsehgeräte darf die Umgebung der Gastwirtschaftsbetriebe nicht übermässig belasten.
- Sollte es zu berechtigten Klagen kommen, kann in Einzelfällen der Betrieb der Fernsehgeräte mit zusätzlichen Auflagen verbunden oder die Übertragung der Spiele im Freien für die verbleibende Dauer der Fussball-WM 2026 verboten werden.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit als möglich beizulegen. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
- Begehren um Neubeurteilung wird aufgrund des Beginns der Fussball-WM 2026 am 11. Juni 2026, des hohen öffentlichen Interesses an der Übertragung der Spiele in Aussenwirtschaften und Boulevardcafés sowie der einheitlichen Umsetzung des verfügten Konzepts die aufschiebende Wirkung entzogen.
| Rubrik | 15 Weitere Beschlüsse und Verfügungen |
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