Zürich ist eine lebendige und vielfältige Filmstadt. Das spiegelt sich auch in der breiten Filmförderung wider. Einerseits unterstützt die Stadt Institutionen und Festivals im Filmbereich mit wiederkehrenden Beiträgen und betreibt das Programmkino «Filmpodium». Anderseits fördert sie Filmfestivals sowie Vermittlungsprojekte- und Initiativen mit einmaligen Förderbeiträgen.
Am 8. April 2026 hat der Gemeinderat einen wiederkehrenden Rahmenkredit „Förderung Filmkultur“ für die Jahre 2027‑2032 (GR Nr. 2025/495) bewilligt. Die Förderung verfolgt die Ziele, die Angebotsvielfalt im aktuellen Schweizer‑ und Independent‑Filmschaffen in der Stadt Zürich sowie die notwendige Infrastruktur für die Auseinandersetzung mit dem Medium Film zu sichern, und gleichzeitig die Planungssicherheit und die Rahmenbedingungen für Filmfestivals zu verbessern.
Die Fördermassnahmen sind wie folgt konzipiert:
- Dreijährige Beiträge an Kinobetriebe für die Präsentation von aktuellen Independent‑ und Schweizer Filmen sowie für das zugehörige Vermittlungsprogramm
- Dreijährige Programmbeiträge an Filmfestivals
Die Ausschreibungen für die ersten drei Jahre 2027‑2029 stehen ab sofort auf unserer Website zur Verfügung. Beide Fördermassnahmen ergänzen die bestehenden Förderinstrumente in der Filmkultur, die unverändert weiterbestehen.
- 1. September 2026 für Festival- und Vermittlungsbeiträge
- 1. September 2026 für 3-jährige Programmbeiträge an Filmfestivals (Laufzeit 2027-2029)
- 1. Oktober 2026 für 3-jährige Förderbeiträge an Kinobetriebe (Laufzeit 2027-2029)
Ab 2026 führt die Dienstabteilung Kultur drei neue, ressortunabhängige Förderbeiträge ein: den Flex-Beitrag, den Förderbeitrag für Digitale Künste sowie den Kulturraumbeitrag.
Zudem wird der Arbeitsbeitrag neu auch in den Ressorts Bildende Kunst sowie Tanz und Theater angeboten.
Die entsprechenden Richtlinien und Auflagen stehen ab sofort auf unserer Website zur Verfügung. Gleichzeitig wurden die bestehenden Richtlinien und Auflagen in den Ressorts überarbeitet. Bitte berücksichtigt diese Aktualisierungen bei der Gesuchseingabe.
Aktuelles zu Förderinstrumenten, Eingabeterminen, zur Arbeit der Kulturabteilung und ihren Veranstaltungen
In dieser Übersicht sind die einmaligen Förderbeiträge aufgelistet. Dafür können Festivals und Initiant*innen von Vermittlungsprojekten- und Initiativen ein Gesuch einreichen. Die Kriterien der Gesucheingabe unterscheiden sich je nach Förderbeitrag. Sie sind auf den entsprechenden Seiten beschrieben:
Nebst den obenstehenden einmaligen Förderbeiträgen unterstützt die Stadt Zürich das Filmangebot mit weiteren Fördermassnahmen:
Im Auftrag der Stadt und des Kantons Zürich fördert die Zürcher Filmstiftung das professionelle Filmschaffen in der Region mit jährlich rund 12 Millionen Franken.
Damit fördert sie die Entwicklung, Herstellung und Auswertung von Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilmen. Das schwerpunktmässige Ziel ist es, ein qualitativ und quantitativ überzeugendes Filmschaffen zu unterstützen. Einmal jährlich vergibt die Zürcher Filmstiftung den Zürcher Filmpreis.
Die Stadt bietet städtische Ateliers und Räume zur Vermietung an professionelle Kulturschaffende an. Ziel ist, den in der Stadt ansässigen Kulturschaffenden bezahlbare Arbeits- und Veranstaltungsräume zur Verfügung zu stellen.
Der Kultur-Newsletter informiert fünf- bis sechsmal jährlich über Förderinstrumente, Eingabetermine, die Arbeit der Kulturabteilung und ihre Veranstaltungen.