Diese Seite gibt einen Überblick über die verschiedenen Preise und Auszeichnungen und ihre Empfänger*innen.
Der Kunstpreis der Stadt Zürich ist die bedeutendste Auszeichnung der Stadt im Kunstbereich. Er ehrt Künstler*innen für ihr herausragendes Lebenswerk.
1932 wurde der Literaturpreis der Stadt Zürich ins Leben gerufen, der 1943 durch einen Musikpreis und 1944 durch einen Kunstpreis ergänzt wurde. 1991 hiess der Gemeinderat eine Erweiterung des Preises gut: Unter dem Titel Kunstpreis werden seither Preise für sämtliche kulturellen Sparten vergeben. Seit 1999 schlägt eine Kunstpreiskommission dem Stadtrat jährlich drei Persönlichkeiten zur Auszeichnung vor, von denen der Stadtrat eine auswählt.
Der Kunstpreis der Stadt Zürich ist mit 50 000 Franken dotiert.
Mit dem Preis für besondere kulturelle Verdienste zeichnet der Stadtrat jährlich Personen aus, die durch kritische Begleitung und Vermittlung oder mäzenatische Förderung künstlerisches Schaffen ermöglichen oder die auf eine andere Weise ausserordentlich zur Qualität der Kulturstadt Zürich beitragen. Der Preis ist mit 20 000 Franken dotiert.
Gute Bauten und Freiräume prägen das Gesicht der Stadt. Sie haben in Zürich Tradition. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, fördert die Stadt Zürich die Diskussion und zeichnet seit rund 80 Jahren regelmässig die besten Objekte und Anlagen aus.
Zum 70. Geburtstag des Schriftstellers Max Frisch wurde ein Stipendienkredit begründet, aus dem Max Frisch selbst und später die Max Frisch-Stiftung Autor*innen mit Werkstipendien unterstützen konnte. Auf Anregung der Max Frisch-Stiftung wandelte der Stadtrat 1996 das Stipendium in einen Max Frisch-Preis der Stadt Zürich um. Dieser wird seither alle vier Jahre auf Vorschlag der Max Frisch-Stiftung verliehen. Die Preissumme beträgt 50 000 Franken und setzt sich zusammen aus dem Max Frisch-Preis (40 000 Franken) und dem Max Frisch-Förderpreis (10 000 Franken).
Die Stiftung Nico Kaufmann bezweckt die Förderung von jungen konzertreifen Musiker*innen. Sie schreibt jährlich ein Stipendium aus, für das sich Musikschaffende bewerben können, die im Ausschreibungsjahr das 35. Altersjahr noch nicht erreicht haben und in der Schweiz ihren Wohnsitz haben.