In der Stadt Zürich hat die Bekämpfung häuslicher Gewalt hohe Priorität. Hier erhalten Betroffene, Angehörige und weitere Interessierte Informationen zu häuslicher Gewalt sowie zu Beratungs-, Schutz- und Unterstützungsangeboten.
Häusliche Gewalt meint alle Gewaltformen zwischen Personen in einer bestehenden oder aufgelösten Partnerschaft, innerhalb der Familie oder zuhause. Zum Beispiel:
- Schlagen, Treten, Stossen
- Anschreien, Beleidigen, Drohen
- Einsperren oder Kontrollieren
- Geld wegnehmen oder verbieten, zu arbeiten
- Zu sexuellen Handlungen zwingen
Häusliche Gewalt ist verboten.
Im Notfall rufen Sie die Polizei unter der Nummer 117 an.
Hier finden Sie eine Liste mit Beratungsstellen und Polizeiposten.
- Wenn Sie sich bedroht fühlen oder sich in einer akuten Gefährdungssituation befinden, wählen Sie den Polizeinotruf 117.
- Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Betroffene (zum Beispiel Opferberatungsstelle oder eine Schutzeinrichtung wie ein Frauenhaus).
- Sammeln Sie Beweismaterial wie Nachrichten, Fotos oder Arztzeugnisse. Dies kann für ein allfälliges straf- oder zivilrechtliches Verfahren hilfreich sein.
- Vertrauen Sie sich einer nahestehenden Person an, die Sie unterstützt und im Notfall Hilfe holen kann.
- Rufen Sie in einer akuten Gefahrensituationen die Polizei unter der Notrufnummer 117 an.
- Sprechen Sie mit der gewaltbetroffenen Person, wenn Sie sie alleine antreffen. Seien Sie verständisvoll, geduldig und mitfühlend.
- Weisen Sie die gewaltbetroffene Person auf die Angebote der Beratungsstellen, zum Beispiel der Opferberatungsstellen und Frauenhäuser, hin. Bieten Sie Hilfe bei der Kontaktaufnahme an.
- Informieren Sie sich selbst bei einer Fachstelle über Unterstützungsangebote.
- Weisen Sie die gewaltbetroffene Person darauf hin, dass häusliche Gewalt in der Schweiz verboten ist.
- Schützen Sie die betroffene Person und sich selbst, indem Sie keine Spuren der Unterstützung wie Adressen oder Telefonnummern hinterlassen.
- Suchen Sie Hilfe bei einer Beratungsstelle für gewaltausübende Personen.
- Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre Gefühle und Ihre Gewaltprobleme.
- Ziehen Sie sich in Stress- und Konfliktsituationen zurück und verlassen Sie Ihr Zuhause.
Viele Gewalthandlungen im häuslichen Bereich sind gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch (StGB) verboten und werden strafrechtlich geahndet. Bei den strafbaren Handlungen wird zwischen Offizial- und Antragsdelikten unterschieden. Offizialdelikte werden von Amtes wegen verfolgt, also sobald eine Strafverfolgungsbehörde wie Polizei oder Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erhält. Sie können bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung von jedermann bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Bei Antragsdelikten hingegen muss die betroffene Person selbst und innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat einen Strafantrag stellen.
Von häuslicher Gewalt betroffene Personen haben grundsätzlich Anspruch auf Schutz und angemessene professionelle medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe. Zuständig dafür sind die kantonalen Opferberatungsstellen, die bei Bedarf auch eine Schutzunterkunft organisieren können.
Die Polizei kann zum Schutz von gefährdeten Personen Schutzmassnahmen anordnen. Eine gefährdende Person kann für die Dauer von 14 Tage aus der Wohnung oder dem Haus weggewiesen werden und es kann ihr verboten werden, bestimmte Orte zu betreten oder mit bestimmten Personen Kontakt aufzunehmen. Darüber hinaus kann die Polizei eine gefährdende Person für maximal 24 Stunden in Gewahrsam nehmen.
Eine gefährdete Person kann die Schutzmassnahmen beim Gericht um maximal 3 Monate verlängern lassen. Die Opferberatungsstellen helfen dabei.
Für Frauen, für Kinder und Jugendliche, für Männer und LGBTIplus Personen sowie Angehörige und Nahestehende der erwähnten Opfer:
Für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder
044 299 40 50
obzh.ch
Gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft
044 278 99 99
bif-frauenberatung.ch
Gegen sexuelle Gewalt und häusliche Gewalt
044 291 46 46
frauenberatung.ch
Opferhilfe und Krisenberatung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
044 545 45 40
kokon-zh.ch
Einzel- und Paarberatungen sowie Mediationen
044 252 80 70
paarberatung-mediation.ch
- Zugang barrierefrei
- Es ist 1 Behindertenparkplatz verfügbar.
- Es sind 6 Behindertentoiletten verfügbar.