1 Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Schüler*innen im Volksschulalter (ab Kindergarten), die in der Stadt Zürich wohnhaft sind.
1.2 Falls nach Anmeldeschluss noch Plätze frei sind, können Auswärtige gegen einen Zuschlag von 25 % teilnehmen.
2 Anmeldung
2.1 Die Anmeldung ist verbindlich.
2.2 Anmeldungen werden über das online Portal getätigt, wobei die Eingänge chronologisch berücksichtigt werden. Ein Platz im Kurs ist erst reserviert, wenn die Anmeldung abgeschlossen wurde.
2.3 Das Sportamt behält sich das Recht vor, getätigte Anmeldungen zu stornieren, wenn falsche Angaben gemacht werden.
2.4 Wenn nach Anmeldeschluss noch Plätze frei sind, können Kurse bis eine Woche vor Kursbeginn gebucht werden.
3 Abmeldung
3.1 Eine allfällige Abmeldung vom Kurs muss dem Sportamt schriftlich mitgeteilt werden auf: kurskompass(at)zuerich.ch
3.2 Abmeldungen bis zum Anmeldeschluss sind kostenlos.
3.3 Bei Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn werden Fr. 20.- in Rechnung gestellt, mit Ausnahme von ganztägigen Wochenkursen, für welche eine Abmeldegebühr von Fr. 40.- verrechnet wird. Bei späteren Abmeldungen werden die gesamten Kurskosten verrechnet.
3.4 Ausnahmen können nur unter Vorlage eines Arztzeugnisses gemacht werden.
3.5 Über Abwesenheiten während des Kurses muss die Kursleitung informiert werden. Die regelmässige Teilnahme wird erwartet.
4 Ermässigungen
4.1 Eine Kultur-Legi, die zum Anmeldebeginn gültig ist, berechtigt zu einer Ermässigung von 50% der Kurskosten. Diese Ermässigung gilt nur für städtische Kinder und jeweils nur für einen Kurs (den teuersten) pro Ferienperiode und Kind.
4.2 Ein Bild der Kultur-Legi muss im Anmeldeprozess hochgeladen werden oder kann bis Anmeldeschluss per Mail an kurskompass(at)zuerich.ch nachgereicht werden.
5 Kursbestätigung / Kursabsage
5.1 Die Kursbestätigung wird nach dem Anmeldeschluss direkt in den Posteingang von «Mein Konto» verschickt.
5.2 Wird die Mindestanzahl an Teilnehmenden eines Kurses nicht erreicht, erhalten Sie nach Anmeldeschluss eine Kursabsage.
6 Versicherung
6.1 Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.
1 Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Schüler*innen im Volksschulalter (ab Kindergarten), die in der Stadt Zürich wohnhaft sind.
1.2 Falls nach Anmeldeschluss noch Plätze frei sind, können Auswärtige gegen einen Zuschlag von 50 % teilnehmen.
2 Anmeldung
2.1 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum lückenlosen Besuch.
2.2 Anmeldungen werden über das online Portal getätigt, wobei die Eingänge chronologisch berücksichtigt werden. Ein Platz im Kurs ist erst reserviert, wenn die Anmeldung abgeschlossen wurde. Die Anmeldebestätigung finden Sie in «Mein Konto».
2.3 Das Sportamt behält sich das Recht vor, getätigte Anmeldungen zu stornieren, wenn falsche Angaben gemacht werden.
2.4 Anmeldungen nach Anmeldeschluss sind bis acht Wochen nach Kursbeginn möglich.
3 Abmeldung
3.1 Eine allfällige Abmeldung vom Kurs muss dem Sportamt schriftlich mitgeteilt werden auf: kurskompass(at)zuerich.ch
3.2 Abmeldungen bis zum Anmeldeschluss sind kostenlos.
3.3 Bei Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn werden 20.- in Rechnung gestellt.
3.4 Bei Abmeldungen ab Kursstartdatum werden die gesamten Kurskosten verrechnet.
3.5 Ausnahmen können nur unter Vorlage eines Arztzeugnisses gemacht werden.
3.6 Über Abwesenheiten während des Kurses muss die Kursleitung informiert sein.
4 Ermässigungen
4.1 Eine Kultur-Legi, die zum Anmeldebeginn gültig ist, berechtigt zu einer Ermässigung von 50% der Kurskosten. Diese Ermässigung gilt nur für städtische Kinder und jeweils nur für einen Kurs (den teuersten) pro Semester und Kind.
4.2 Ein Bild der Kultur-Legi muss im Anmeldeprozess hochgeladen werden oder kann bis Anmeldeschluss per Mail an kurskompass(at)zuerich.ch nachgereicht werden.
5 Kursbestätigung / Kursabsage
5.1 Die Kursbestätigung wird nach dem Anmeldeschluss direkt in den Posteingang von «Mein Konto» verschickt.
5.2 Wenn die Mindestanzahl an Teilnehmenden eines Kurses nicht erreicht wird, erhalten Sie nach Anmeldeschluss eine Kursabsage.
6 Versicherung
6.1 Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.
7 Rückerstattung des Kursgeldes
7.1 Bei kurzfristigen Ausfällen von Kursterminen nach Kursstart aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen erfolgt keine Rückerstattung.
1 Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Schüler*innen im Volksschulalter (ab Kindergarten), die in der Stadt Zürich wohnhaft sind und die öffentliche Volksschule oder eine Privatschule der in Stadt Zürich besuchen.
1.2 Grundsätzlich haben Schüler*innen des jeweiligen Schulhauses bei der Anmeldung Vorrang. Sofern nach Ablauf der Anmeldefrist freie Plätze verfügbar sind, können in der Regel auch Schüler*innen aus anderen Schulhäusern zugelassen werden. Aus schulinternen Organisationsgründen – insbesondere aufgrund von Tagesstrukturen oder weiteren schulbetrieblichen Erfordernissen – kann eine Zulassung externer Schüler*innen in einzelnen Fällen nicht möglich sein. Entsprechende Einschränkungen sind in den jeweiligen Kursausschreibungen auf der Webseite ausgewiesen.
1.3. Die Wegbegleitung der Kinder von der Schule zum Kurs und zurück ist durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst zu organisieren. Eine Unterstützung durch die Schule oder schulische Betreuungsangebote wird nicht angeboten.
1.4. Für die Teilnahme an Jahreskursen wird vorausgesetzt, dass die Kinder sich selbstständig umziehen und die Toilette eigenständig aufsuchen können.
2 Anmeldung
2.1 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet die Teilnehmenden zur regelmässigen Teilnahme am Kurs.
2.2 Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. Sie erlischt automatisch zum Ende des Schuljahres.
2.3 Es besteht keine priorisierte Kursanmeldung für Schüler*innen, welche bereits in den Vorjahren an Jahreskursen teilgenommen haben oder auf der Warteliste waren.
2.4 Über die Online-Ausschreibung auf der Webseite ist ersichtlich, ob eine Anmeldung über das städtische «Mein Konto» erfolgen kann oder ob eine Anmeldung nur über die Schule möglich ist. Bei Kursen, welche mit dem Hinweis «nur über Schule buchbar» gekennzeichnet sind, erfolgt die Anmeldung über die Klassenlehrperson des Kindes.
2.5 Eine Anmeldung für Online-Kurse per Post oder E-Mail ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit dem Sportamt der Stadt Zürich möglich. Diese Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, sofern nach Anmeldungseingang noch freie Plätze verfügbar sind. Die Anmeldebestätigung erfolgt über denselben Kommunikationsweg, über den die Anmeldung eingegangen ist.
2.6 Das Sportamt behält sich das Recht vor, Anmeldungen zu stornieren, wenn falsche Angaben gemacht wurden oder Angemeldete nicht die ausgeschriebenen Klassenstufen besuchen.
2.7 Nach Ablauf der regulären Anmeldefrist kann eine Nachmeldung bis zum angegebenen Datum erfolgen, sofern dies im Kursstatus vermerkt ist.
2.8 Für laufende Kurse mit freien Plätzen sind Nachmeldungen auch während des Schuljahres möglich.
2.9 Die Personendaten der angemeldeten Teilnehmenden sowie deren Kontaktpersonen werden an die Kursleitung und die Verantwortlichen der jeweiligen Schulen weitergegeben.
2.10 Mit Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten können über das städtische «Mein Konto» auch fremde Kinder (z.B. Freunde, Mitschüler*innen, Nachbarskinder) angemeldet werden. In diesem Fall erfolgt die Kommunikation über den Inhaber des städtischen «Mein Konto».
3 Kursbestätigung / Kursabsage
3.1 Die Kursbestätigung wird nach dem Anmeldeschluss direkt in den Posteingang von «Mein Konto» verschickt, sofern die Anmeldung online erfolgt ist.
3.2 Für Kurse, welche nur über die Schule buchbar sind, werden alle relevanten Informationen direkt von der Schule (z.B. durch Klassenlehrpersonen oder die Kursverantwortlichen) kommuniziert.
3.3 Wenn die Mindestteilnehmendenzahl eines Kurses bis zu den Herbstferien nicht erreicht wird, erfolgt rechtzeitig vor den Herbstferien eine Kursabsage, ebenfalls direkt in den Posteingang des betreffenden «Mein Konto».
3.4 Sollte die Teilnahmezahl eines Kurses während des Schuljahres unter 12 Kinder sinken, kann der Kurs abgebrochen werden. In diesem Fall werden die Kontaktpersonen in der Regel zwei Wochen vor den jeweiligen Schulferien via «Mein Konto» oder durch die Schule informiert. Die Betreuung der Kinder bleibt in diesem Fall Sache der Eltern oder Erziehungsberechtigen, es besteht kein Anspruch auf alternative Betreuung durch das Sportamt oder die Schule.
3.5 Fällt eine Kursleitung aus, bemüht sich das Sportamt um die Organisation einer Stellvertretung. Sollte dies nicht möglich sein, z.B. bei kurzfristigen Ausfällen, kann eine Lektion ersatzlos entfallen.
3.6 Die Teilnehmenden und deren Kontaktpersonen werden so früh wie möglich über Kursausfälle informiert. Auch in diesem Fall bleibt die Betreuung der Kinder Sache der Eltern oder Erziehungsberechtigen und es besteht kein Anspruch auf eine alternative Betreuung durch das Sportamt oder die Schule. Die schulische Betreuung (Hort) ist ausschliesslich für angemeldete Kinder zuständig und kann nicht spontan als Ersatzangebot für ausfallende Sportkurse genutzt werden.
4 Abmeldung / Ausschluss
4.1 Eine Abmeldung vom Kurs muss schriftlich per E-Mail an jahreskurse@zuerich.ch erfolgen. Eine Abmeldung über das städtische «Mein Konto» ist nicht möglich.
4.2 Die Schule kann eine Abmeldung an weitere Bedingungen knüpfen, beispielsweise, dass nur zu bestimmten Termine oder unter Angaben von Gründen aus dem Kurs ausgetreten werden kann.
4.3 Bei Abwesenheiten während des Kurses muss die Kursleitung rechtzeitig informiert werden.
4.4 Bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben kann die Kursleitung oder das Sportamt eine Abmeldung vornehmen.
4.5 Sollte das Verhalten eines Kindes den Kursbetrieb wiederholt stören, kann die Kursleitung, gegebenenfalls unter Einbezug der Eltern oder Erziehungsberechtigten, der Schule/Betreuung und/oder des Sportamts, geeignete Massnahmen ergreifen. Als letztes Mittel kann ein vorübergehender oder endgültiger Ausschluss des Kindes vom Kurs erfolgen.
5 Versicherung
5.1 Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
6 Kosten
6.1 Die Teilnahme an den Jahreskursen ist grundsätzlich kostenlos. Für die Teilnahme benötigtes Material wird durch die Schule zur Verfügung gestellt; es entstehen keine Kosten für Ausrüstung.