1 Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Schüler*innen im Volksschulalter (ab Kindergarten), die in der Stadt Zürich wohnhaft sind.
1.2 Falls nach Anmeldeschluss noch Plätze frei sind, können Auswärtige gegen einen Zuschlag von 25 % teilnehmen.
2 Anmeldung
2.1 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum lückenlosen Besuch.
2.2 Anmeldungen werden über das online Portal getätigt, wobei die Eingänge chronologisch berücksichtigt werden. Ein Platz im Kurs ist erst reserviert, wenn die Anmeldung abgeschlossen wurde.
2.3 Eine Anmeldung auf dem Postweg ist möglich, allerdings kann diese nur berücksichtigt werden, wenn es beim Anmeldungseingang in der Sachbearbeitung noch freie Plätze gibt.
2.4 Das Sportamt behält sich das Recht vor, getätigte Anmeldungen zu stornieren, wenn falsche Angaben gemacht werden.
2.5 Nachmeldungen werden bis eine Woche vor Kursbeginn entgegengenommen.
3 Abmeldung
3.1 Eine allfällige Abmeldung vom Kurs muss dem Sportamt schriftlich mitgeteilt werden auf: kurskompass[AT]zuerich.ch
3.2 Abmeldungen bis zum Anmeldeschluss sind kostenlos.
3.3 Bei Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn werden Fr. 20.- in Rechnung gestellt, mit Ausnahme von ganztägigen Wochenkursen, für welche eine Abmeldegebühr von Fr. 40.- verrechnet wird.
3.4 Bei späteren Abmeldungen werden die gesamten Kurskosten verrechnet.
3.5 Ausnahmen können nur unter Vorlage eines Arztzeugnisses gemacht werden.
3.6 Über Abwesenheiten während des Kurses muss die Kursleitung informiert sein.
4 Ermässigungen
4.1 Eine Kultur-Legi, die zum Anmeldeschluss gültig ist, berechtigt zu einer Ermässigung von 50% der Kurskosten. Diese Ermässigung gilt nur für städtische Kinder und jeweils nur für einen Kurs pro Kursperiode und Kind.
4.2 Ein Bild der Kultur-Legi muss im Anmeldeprozess hochgeladen werden oder kann bis Anmeldeschluss per Mail an kurskompass[AT]zuerich.ch nachgereicht werden.
5 Kursbestätigung / Kursabsage
5.1 Die Kursbestätigung wird erst nach dem Anmeldeschluss direkt in den Posteingang von «Mein Konto» verschickt.
5.2 Wird die Mindestanzahl an Teilnehmenden eines Kurses nicht erreicht, erhalten Sie ebenfalls nach Anmeldeschluss eine Kursabsage.
6 Versicherung
6.1 Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.
1 Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Schüler*innen im Volksschulalter (ab Kindergarten), die in der Stadt Zürich wohnhaft sind.
1.2 Falls nach Anmeldeschluss noch Plätze frei sind, können Auswärtige gegen einen Zuschlag von 50 % teilnehmen.
2 Anmeldung
2.1 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum lückenlosen Besuch.
2.2 Anmeldungen werden über das online Portal getätigt, wobei die Eingänge chronologisch berücksichtigt werden. Ein Platz im Kurs ist erst reserviert, wenn die Anmeldung abgeschlossen wurde.
2.3 Eine Anmeldung auf dem Postweg ist möglich, allerdings kann diese nur berücksichtigt werden, wenn es beim Anmeldungseingang in der Sachbearbeitung noch freie Plätze gibt.
2.4 Das Sportamt behält sich das Recht vor, getätigte Anmeldungen zu stornieren, wenn falsche Angaben gemacht werden.
2.5 Nachmeldungen werden bis acht Wochen nach Kursbeginn entgegengenommen.
3 Abmeldung
3.1 Eine allfällige Abmeldung vom Kurs muss dem Sportamt schriftlich mitgeteilt werden auf: kurskompass[AT]zuerich.ch
3.2 Abmeldungen bis zum Anmeldeschluss sind kostenlos.
3.3 Bei Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn werden 20.- in Rechnung gestellt.
3.4 Bei späteren Abmeldungen werden die gesamten Kurskosten verrechnet.
3.5 Ausnahmen können nur unter Vorlage eines Arztzeugnisses gemacht werden.
3.6 Über Abwesenheiten während des Kurses muss die Kursleitung informiert sein.
4 Ermässigungen
4.1 Eine Kultur-Legi, die zum Anmeldeschluss gültig ist, berechtigt zu einer Ermässigung von 50% der Kurskosten. Diese Ermässigung gilt nur für städtische Kinder und jeweils nur für einen Kurs pro Kursperiode und Kind.
4.2 Ein Bild der Kultur-Legi muss im Anmeldeprozess hochgeladen werden oder kann bis Anmeldeschluss per Mail an kurskompass[AT]zuerich.ch nachgereicht werden.
5 Kursbestätigung / Kursabsage
5.1 Die Kursbestätigung wird erst nach dem Anmeldeschluss direkt in den Posteingang von «Mein Konto» verschickt.
5.2 Wenn die Mindestanzahl an Teilnehmenden eines Kurses nicht erreicht wird, erhalten Sie ebenfalls nach Anmeldeschluss eine Kursabsage.
6 Versicherung
6.1 Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.
1 Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Schüler*innen im Volksschulalter (ab Kindergarten), die in der Stadt Zürich wohnhaft sind und die öffentliche Volksschule oder eine Privatschule der Stadt Zürich besuchen.
1.2 Grundsätzlich haben Schüler*innen im eigenen Schulhaus bei der Anmeldung Vorrang. Sofern nach Ablauf der Anmeldefrist Plätze verfügbar sind, können in der Regel auch Schüler*innen aus anderen Schulhäusern zugelassen werden. Sollte die Zulassung externer Schüler*innen nicht möglich sein, ist dies in den jeweiligen Ausschreibungen auf der Webseite ersichtlich.
1.3. Eine allfällige Wegbegleitung der Kinder von der Schule zum Kurs und zurück muss selbständig organisiert und bewältigt werden. Die Schule sowie schulische Betreuung können nicht unterstützend beigezogen werden. Die Verantwortung für die sichere An- und Rückreise zum bzw. vom Kurs liegt bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
1.4. Die Teilnahme an Jahreskursen setzt die Fähigkeit voraus, sich selbstständig umzuziehen und die Toilette eigenständig aufzusuchen.
2 Anmeldung
2.1 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet die Teilnehmenden zur regelmässigen Teilnahme am Kurs.
2.2 Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. Sie erlischt automatisch zum Ende des Schuljahres.
2.3 Es besteht keine priorisierte Kursanmeldung für Schüler*innen, welche bereits in den Vorjahren an Jahreskursen teilgenommen haben oder auf der Warteliste waren.
2.4 Über die Online-Ausschreibung auf der Webseite ist ersichtlich, ob eine Anmeldung über das städtische «Mein Konto» erfolgen kann oder ob eine Anmeldung nur über die Schule möglich ist. Bei Kursen, welche mit dem Hinweis «nur über Schule buchbar» gekennzeichnet sind, erfolgt die Anmeldung über die Klassenlehrperson des Kindes.
2.5 Eine Anmeldung für Online-Kurse per Post oder E-Mail ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit dem Sportamt der Stadt Zürich möglich. Diese Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, sofern nach Anmeldungseingang noch freie Plätze verfügbar sind. Die Anmeldebestätigung erfolgt über denselben Kommunikationsweg, über den die Anmeldung eingegangen ist.
2.6 Das Sportamt behält sich das Recht vor, Anmeldungen zu stornieren, wenn falsche Angaben gemacht wurden oder Angemeldete nicht die ausgeschriebenen Klassenstufen besuchen.
2.7 Nach Ablauf der regulären Anmeldefrist kann eine Nachmeldung bis zum angegebenen Datum erfolgen, sofern dies im Kursstatus vermerkt ist.
2.8 Für laufende Kurse mit freien Plätzen sind Nachmeldungen auch während des Schuljahres möglich.
2.9 Die Personendaten der angemeldeten Teilnehmenden sowie deren Kontaktpersonen werden an die Kursleitung und die Verantwortlichen der jeweiligen Schulen weitergegeben.
2.10 Mit Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten können über das städtische «Mein Konto» auch fremde Kinder (z.B. Freunde, Mitschüler*innen, Nachbarskinder) angemeldet werden. In diesem Fall erfolgt die Kommunikation über den Inhaber des städtischen «Mein Konto».
3 Kursbestätigung / Kursabsage
3.1 Die Kursbestätigung wird nach dem Anmeldeschluss direkt in den Posteingang von «Mein Konto» verschickt, sofern die Anmeldung online erfolgt ist.
3.2 Für Kurse, welche nur über die Schule buchbar sind, werden alle relevanten Informationen direkt von der Schule (z.B. durch Klassenlehrpersonen oder die Kursverantwortlichen) kommuniziert.
3.3 Wenn die Mindestteilnehmendenzahl eines Kurses bis zu den Herbstferien nicht erreicht wird, erfolgt rechtzeitig vor den Herbstferien eine Kursabsage, ebenfalls direkt in den Posteingang Ihres «Mein Konto».
3.4 Sollte die Teilnahmezahl eines Kurses während des Schuljahres unter 12 Kinder sinken, kann der Kurs abgebrochen werden. In diesem Fall werden die Kontaktpersonen in der Regel zwei Wochen vor den jeweiligen Schulferien via «Mein Konto» oder durch die Schule informiert. Die Betreuung der Kinder bleibt in diesem Fall Sache der Eltern, es besteht kein Anspruch auf alternative Betreuung durch das Sportamt oder die Schule.
3.5 Fällt eine Kursleitung aus, bemüht sich das Sportamt um eine Stellvertretung. Sollte dies nicht möglich sein, z.B. bei kurzfristigen Ausfällen, kann eine Lektion ersatzlos entfallen.
3.6 Die Teilnehmenden und deren Kontaktpersonen werden über den Ausfall informiert. Auch in diesem Fall bleibt die Betreuung der Kinder Sache der Eltern und es besteht kein Anspruch auf eine alternative Betreuung durch das Sportamt oder die Schule. Die schulische Betreuung (Hort) ist ausschliesslich für angemeldete Kinder zuständig und kann nicht spontan als Ersatzangebot für ausfallende Sportkurse genutzt werden.
4 Abmeldung / Ausschluss
4.1 Eine Abmeldung vom Kurs muss schriftlich per E-Mail an jahreskurse@zuerich.ch erfolgen. Eine Abmeldung über das städtische «Mein Konto» ist nicht möglich.
4.2 Die Schule kann eine Abmeldung an weitere Bedingungen knüpfen, beispielsweise, dass nur zu bestimmten Termine oder unter Angaben von Gründen aus dem Kurs ausgetreten werden kann.
4.3 Bei Abwesenheiten während des Kurses muss die Kursleitung rechtzeitig informiert werden.
4.4 Bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben kann die Kursleitung oder das Sportamt eine Abmeldung vornehmen.
4.5 Sollte das Verhalten eines Kindes den Kursbetrieb wiederholt stören, kann die Kursleitung, gegebenenfalls unter Einbezug der Eltern/Erziehungsberechtigten, der Schule/Betreuung und/oder des Sportamts, geeignete Massnahmen ergreifen. Als letztes Mittel kann ein vorübergehender oder endgültiger Ausschluss des Kindes vom Kurs erfolgen.
5 Versicherung
5.1 Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
6 Kosten
6.1 Die Teilnahme an den Jahreskurse ist grundsätzlich kostenlos.
6.2 Ausnahmen bilden die exklusiven Angebote der Tagesschulen, welche je nach Ausschreibung kostenpflichtig sein können. Die Rechnungsstellung erfolgt in diesem Fall nach den Richtlinien der Schule. Abmeldungen von diesen Angeboten müssen ebenfalls über die Schule erfolgen.