In den Hallen- und Sommerbädern bedarf Fotografieren und Filmen einer Bewilligung. Diese kann erteilt werden für:
- private Zwecke (Hochzeit, Hobby usw.)
- Schul- und Studienarbeiten (Projektarbeiten usw.)
- Medienbeiträge
- Werbung
- Spiel- oder Dokumentarfilme
Je nach Verwendungszweck fallen unterschiedliche oder keine Gebühren an (siehe unten).