In den Hallen- und Sommerbädern bedarf Fotografieren und Filmen einer Bewilligung. Diese kann erteilt werden für:
- private Zwecke (Hochzeit, Hobby usw.)
- Schul- und Studienarbeiten (Projektarbeiten usw.)
- Medienbeiträge
- Werbung
- Spiel- oder Dokumentarfilme
Je nach Verwendungszweck fallen unterschiedliche oder keine Gebühren an (Gebühren siehe unten).
- Geschriebene Artikel (Print oder Online) mit Zitaten bzw. Interviews von Badangestellten müssen vor der Veröffentlichung dem Sportamt der Stadt Zürich, Abteilung Information und Beratung, zum Gegenlesen zugestellt werden. Die E-Mail-Adresse lautet: spa.medien(at)zuerich.ch.
- Bei Interviews mit Badangestellten ist zu beachten, dass diese nur Fragen beantworten, die im Zusammenhang mit dem Bad stehen, in dem sie arbeiten.