Die kommunale Energieplanung konzipiert die sichere, wirtschaftliche und fossilfreie Versorgung der Stadt Zürich mit Wärme und teilweise Kälte.
Dafür schätzt sie den künftigen Energiebedarf ab, legt die Nutzung der erneuerbaren Energien und Abwärme fest und bezeichnet die hierfür notwendigen Massnahmen.
Die geeigneten Energieträger müssen identifiziert und deren Nutzung koordiniert werden, um einen raschen Ersatz fossiler Heizungen zu ermöglichen. Für Gebiete, in denen eine individuelle Wärmeerzeugung vieler Liegenschaften schwierig oder nicht machbar ist, übernimmt die Energieplanung die Planung und räumliche Koordination einer leitungsgebundenen Versorgung mit thermischen Netzen.
Am 5. November 2025 wurde die Totalrevision der kommunalen Energieplanung vom Stadtrat beschlossen. Der neue Energieplanungsbericht ist nun verfügbar, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kanton.
Die Stadt Zürich hat zum Ziel, den CO₂-Ausstoss bis 2040 auf Netto-Null zu reduzieren. Die Transformation der Wärmeversorgung ist dafür von entscheidender Bedeutung. Um dieses Generationenprojekt umzusetzen, sind Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig. Der Stadtrat hat dazu erstmals eine Wärmeversorgungsverordnung (WVV) verabschiedet, welche am 8. Juni 2022 durch den Gemeinderat beschlossen wurde. Weiter hat der Stadtrat im Juni 2023 die Ausführungsbestimmungen zur WVV beschlossen (STRB 1653/2023). Sie definieren die Regeln für die Umsetzung der Transformation und die Stilllegung des Gasverteilnetzes. Am 1. Juli 2023 traten beide in Kraft.
Das Wärmeversorgungskonzept 2040 wird in Kapitel 3 des Energieplanungsberichts aus dem Jahr 2025 beschrieben.
Das Energiegesetz des Kantons Zürich (EnerG, LS 730.1) verlangt die Durchführung einer Energieplanung. Diese soll im Bereich der Energieversorgung und -nutzung Entscheidungsgrundlage für Massnahmen der Raumplanung, für die Projektierung von Anlagen und für Fördermassnahmen sein. Gemäss dem Energiegesetzes (EnerG) ist der Kanton verpflichtet, eine kantonale Energieplanung durchzuführen. Auf kommunaler Ebene kann der Kanton die Durchführung der kommunalen Energieplanung verlangen. Laut dem Energiegesetz kann die Energieplanung für das Angebot der Wärmeversorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern Gebietsausscheidungen enthalten, die insbesondere bei Massnahmen der Raumplanung als Entscheidungsgrundlage dienen.
Energiegesetz Kanton Zürich (EnerG, LS 730.1)
Übergeordnete Energieinfrastrukturen sind standortgebunden. Ihr Hauptzweck besteht darin, langfristig Energie bereitzustellen oder zu transportieren. Die räumliche Festlegung solcher Infrastrukturen erfolgt im regionalen Richtplan der Stadt Zürich. Der regionale Richtplan enthält konkrete Karteneinträge für bestehende und geplante Leitungen und Anlagen.
EnerGIS, die Energiekarte der Stadt Zürich, zeigt adressgenau auf, welche Energieträger zur Verfügung stehen. Basierend auf dem Standort Ihrer Liegenschaft erhalten Sie Empfehlungen für eine klimafreundliche Heizlösung, vergleichbare Umsetzungsbeispiele in Ihrem Quartier sowie einen Einblick in die Energieplanung der Stadt Zürich.
Neben EnerGIS gibt es weitere Karten mit Informationen zur umweltfreundlichen Energieversorgung Ihrer Liegenschaft und Ihres Quartiers. Geben Sie die Adresse Ihres Gebäudes ein und lassen Sie sich Kartenlinks erstellen.