Die Dienstabteilungen setzen die Anliegen der Hitzeminderung in ihrem Einflussbereich, in ihren Strategien, in Architekturwettbewerben, in zahlreichen Pilotprojekten im Hoch- und Tiefbau sowie in der Beratung um. Zusätzlich werden die Immobilienbesitzer*innen beraten und mit Fördergeldern unterstützt. Besonders verletzliche Gruppen sollen mit mehr Informationen und einem Hitzewarnsystem vor Hitze geschützt werden. In städtischen Gebäuden werden Massnahmen zur Kühlung eingesetzt. Die Seite gibt einen Überblick über die Massnahmen zum Schutz gegen die Hitze.
Mit dem Programm Stadtgrün stehen bis 2035 Mittel für eine verstärkte Umsetzung hitzemindernder Massnahmen zur Verfügung.
Planende und Bauende können direkt über das Stadtklimatool auf die Planungsgrundlagen zugreifen und erhalten für beliebige Standorte eine Kurzanalyse und Empfehlungen, was sie tun können. Bei Bauprojekten werden sie bezüglich Hitzeminderung und gesetzlichen Vorgaben beraten.
Um die Gesundheit der Bevölkerung während Hitzeperioden zu schützen, wurden die bestehenden Informations- und Hitzewarnsysteme gezielt auf heisse Sommertage weiterentwickelt. Neue Erkenntnisse fliessen in die Schulungsprogramme der Mitarbeitenden in Alters- und Pflegeeinrichtungen ein. Für Mitarbeitende, die bereits heute stark von der Hitze betroffen sind, werden geeignete Massnahmen umgesetzt, z. B. angepasste Bekleidung, Schutzmaterial, Anpassung von Arbeitsprozessen und -zeiten, ausreichend Getränke. Massnahmen, um Leistungseinbussen aufgrund von Hitze zu verhindern, sind geplant.
Als Antwort auf die Hitze hat die Stadt Zürich die Fachplanung Hitzeminderung erarbeitet. Gleichzeitig hat die Stadt sich konkrete Massnahmen vorgenommen. So sind Projekte im Hochbau, im Tiefbau, in städtischen Immobilien und im Bereich Begrünung entstanden. Die Fachplanung Hitzeminderung ist eng verbunden mit weiteren Fachplanungen im Grünbereich:
Die Fachplanung Stadtbäume bildet die Grundlage für den langfristigen Erhalt und die Förderung vitaler Stadtbäume im Siedlungsgebiet. Im Schnitt soll die durch Bäume beschattete Fläche über die gesamte Stadt von rund 15 Prozent (Stand 2022) auf 25 Prozent erhöht werden.
Ziel der Fachplanung Stadtnatur ist es, den Anteil ökologisch wertvoller Lebensräume innerhalb des Siedlungsgebiets bis 2040 mit gezielten Massnahmen auf 15 Prozent zu erhöhen und ein Netzwerk von miteinander verbundenen Lebensräumen aufzubauen.
Mit zunehmender Hitzebelastung braucht es mehr Kühlung in Wohn- und Arbeitsräumen. Dem begegnet die Stadt mit der Erarbeitung der Kältestrategie. Durch sommerlichen Wärmeschutz und weitere bauliche und betriebliche Massnahmen soll der Kältebedarf reduziert werden. Auch die Abwärme soll genutzt werden, zum Beispiel durch saisonale Speicherung im Erdreich. Wichtig ist dabei, dass nicht-nutzbare Abwärme möglichst nicht an die Aussenluft abgeführt wird.
Die Strategie «Stadtraum und Mobilität 2040» setzt die Grundlagen für ansprechende öffentliche Räume mit mehr Grün und eine umweltschonende, effiziente Mobilität in einer lebenswerten und klimaneutralen Stadt. Ein Ziel der Strategie ist es, mehr Grün und Biodiversität in die Stadt zu bringen. Dazu sollen mehr Flächen entsiegelt und begrünt, neue Bäume gepflanzt und Grünflächen für die Biodiversität besser miteinander verbunden werden.
Die Umsetzungsagenda dient als Wegleitung für die Stadtverwaltung. Mit den Massnahmen verankern die Dienstabteilungen die Anliegen der Hitzeminderung in ihrem Einflussbereich – in ihren Strategien, in Architekturwettbewerben, in zahlreichen Pilotprojekten im Hoch- und Tiefbau sowie in ihrer Beratung. Der Statusbericht zeigt den Stand der Umsetzung sowie die Erkenntnisse aus der Umsetzungsperiode 2020–2023 auf und gibt einen Überblick über die Kosten.
Die Anliegen im Bereich Hitzeminderung wurden bei Teilrevisionen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und des kantonalen Richtplans eingebracht. Die Revision der Nutzungsplanung wird auf die kantonalen Gesetzesprojekte abgestimmt, die Projektorganisation aufgegleist. Erste Studien sind angestossen. Stadtklimatische Anliegen wurden in den behördenverbindlichen kommunalen Richtplänen Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (SLöBA) und Verkehr verankert.