Für die Nutzung des Online-Buchungsangebots von Grün Stadt Zürich gelten die folgenden Bedingungen:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Märkte, die von Grün Stadt Zürich (GSZ) auf dem Gelände der Stadtgärtnerei Zürich, Sackzelg 25/27, 8047 Zürich, ausgerichtet werden. Dazu gehören insbesondere:
- der «Frühlingsmarkt», welcher in der Regel an einem oder an zwei Tagen Ende April oder Anfang Mai stattfindet, sowie
- der «Martinimarkt», welcher jeweils an einem Samstag Anfang November durchgeführt wird,
nachfolgend die Märkte genannt.
Die Organisation der Märkte obliegt bei GSZ dem Fachbereich «Zentrum für Pflanzen und Bildung» (ZPB). Zur konkreten Planung und Realisierung der Märkte wird jeweils ein Projektteam gebildet. Bei Bedarf können darin auch externe und interne Partner*innen Einsitz nehmen.
GSZ verfolgt mit der Durchführung von Märkten folgende Ziele:
a) Stadtgärtnerei als Plattform
Die Stadtgärtnerei bietet eine Plattform für lokal und nachhaltig produzierte Produkte von privaten Anbietenden. Zu diesen Produkten zählen z.B. Nahrungsmittel, Handwerk, Pflanzen, Samen oder Produkte für den Hobbygarten.
b) Bildung und Sensibilisierung
Informationsangebote zu Stadtnatur, Biodiversität, nachhaltiger Gartenpflege, Begrünung von Balkonen sowie zu weiteren ökologischen Themen fördern das Wissen der Bevölkerung und sensibilisieren für nachhaltiges Handeln.
c) Förderung der Biodiversität
Mit dem Verkauf von Setzlingen von einheimischen Pflanzen oder historischen Kulturpflanzen trägt insbesondere der «Frühlingsmarkt» zur Förderung von Biodiversität und pflanzlicher Vielfalt in Hausgärten bei.
d) Förderung des Austauschs und der Erholung
Die Märkte stärken den Austausch von Produzent*innen und Fachpersonen mit der Bevölkerung zu Themen der Stadtökologie, Klimaanpassung und lokaler Produktion. Sie machen zudem die Stadtgärtnerei als Erholungsraum bekannt.
Das Projektteam Märkte in Abstimmung mit der Geschäftsleitung von GSZ:
- definiert die Ausrichtung und Produktepalette der einzelnen Märkte im Rahmen der Ausschreibung.
- legt die Termine, Formate und Marktzeiten fest.
- schreibt Standflächen öffentlich aus, z. B. über die Webseite von GSZ.
- publiziert die Ausschreibungen mindestens fünf Monate vor dem Markttermin.
- informiert Bewerber*innen spätestens drei Mönate vor dem Markttermin über die Zu- oder Absage.
- legt die Standmieten fest (vgl. Abschnitt 6).
- kann zusätzliche Kosten für bereitgestellte Infrastruktur, wie Strom- und Wasseranschlüsse, Marktstände, Zelte, Tische, Bänke etc. erheben.
- erstellt den Marktplan und weist die Standplätze zu (Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt).
- markiert die Standflächen vor Ort.
- legt die Aufbau-, Verkaufs- und Abbauzeiten fest.
- informiert die Standbetreiber*innen spätestens eine Woche vor dem Markt über Zufahrt und weitere organisatorische Details.
- holt die für die Durchführung des Marktes erforderlichen Bewilligungen u. a. für den Verkauf von Alkohol ein.
Mit der Bewerbung akzeptieren die Standbetreiber*innen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und allfällige ergänzende Vorgaben in der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung. Die Standbetreiber*innen verpflichten sich:
- bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln die geltenden gesetzlichen Anforderungen des Kantons Zürich zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln, Schutz der Konsumenten vor Täuschung und korrekte Information der Konsument*innen sowie die Meldepflichten einzuhalten, sowie falls erforderlich über die notwendigen Bewilligungen zu verfügen.
- die mit der Bewilligung verbundenen Auflagen und Regelungen zum Verkauf von Alkohol (z. B. die Beschilderung und Respektierung des Verkaufsverbots von Alkohol an Jugendliche) einzuhalten.
- den Stand spätestens 20 Minuten vor Marktbeginn vollständig aufgebaut und das Lieferfahrzeug entfernt zu haben.
- die Parkierung gemäss den Anweisungen vor Ort vorzunehmen.
- das Marktgelände während der Marktzeiten nicht mit Fahrzeugen zu befahren.
- die markierte Standfläche nicht zu überschreiten.
- keine Fremdwerbung am Stand anzubringen.
- den Standplatz nicht ohne Zustimmung von GSZ an Dritte weiterzugeben.
- die Standmiete sowie weitere Kosten gemäss Vorgabe im Voraus oder vor Ort zu bezahlen.
Die Standmieten sowie die weiteren Kosten werden im Rahmen der nachfolgend definierten Bandbreiten vom Projetteam festgelegt und in der Ausschreibung kommuniziert.
Standmieten
Die Standmieten orientieren sich an vergleichbaren Märkten. Sie variieren je nach:
- Grösse der Standfläche.
- Produktsparte (unterschieden werden einerseits Nahrungsmittel, Handwerk, Pflanzen, Samen, Produkte für den Hobbygarten, andererseits Essen und Getränke).
Bandbreite der Standmieten:
Die Standflächen sind jeweils 3 Meter tief.
Kosten pro Laufmeter Standfläche:
2 Laufmeter (6 Quadratmeter) CHF 45.- bis CHF 70.-
4 Laufmeter (12 Quadratmeter) CHF 90.- bis CHF 140.-
7 Laufmeter (21 Quadratmeter) CHF 150.- bis CHF 230.-
14 Laufmeter (42 Quadratmeter) CHF 300.- bis CHF 450.-
Weitere Kosten
Kosten für Strom:
Strom wird bis zu 0.5kW gratis zur Verfügung gestellt.
Bandbriete der Kosten für Strom bei höherem Verbrauch: CHF 30.- bis CHF 45.-
Miete eines Standdachs bzw. eines Marktstandes:
Die Vermietung erfolgt nur in Ausnahmefällen.
Bandbreite für die Miete eines Standdachs bzw. eines Markstandes: CHF 50.- bis CHF 75.-
Kostenreduktion/-erlass
Für rein informative Angebote, die den Bildungszielen von GSZ entsprechen (vgl. Grünbuch der Stadt Zürich), können die Kosten reduziert oder erlassen werden.
Bei der Vergabe der Standplätze gelten folgende Kriterien:
a) Sortiment
Das Angebot stimmt mit der vom Projektteam festgelegten Ausrichtung des Marktes und vorgesehenen Produktpalette überein.
b) Nachhaltigkeit
Produktionsweise, Verarbeitung, Transport, relevante Labels (z. B. Bio Suisse, Demeter) können berücksichtigt werden.
c) Regionalität
Regionale Herkunft der Produkte bzw. der Zutaten sowie lokale Verarbeitung.
d) Vielfalt des Angebots und Förderung der Biodiversität
Ein ausgewogenes Gesamtangebot an Pflanzen, Aktivitäten und Warenstände hat Priorität.
e) Rotation bei ähnlichen Angeboten
Bewerben sich mehrere Anbieter*innen mit sehr ähnlichen Angeboten, wird darauf geachtet, dass von Jahr zu Jahr unterschiedliche Anbieter*innen berücksichtigt werden.
Die Zufahrten sind während der gesamten Marktdauer für Notfalldienste freizuhalten. Das Nichteinhalten dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Ausschluss von zukünftigen Märkten führen. GSZ übernimmt keine Haftung für Schäden. Reklamationen und Beschwerden sind schriftlich an die Leitung des Zentrums für Pflanzen und Bildung zu richten.
Stand: 17. Februar 2026
Grün Stadt Zürich
Grüne Bildung
Sackzelg 25/27
8047 Zürich