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Ausstiegsdatum 2034 in Gemeindeordnung

Medienmitteilung

Stadtrat verabschiedet Vorlage zu Kernenergiebeteiligungen

Der Stadtrat unterbreitet dem Gemeinderat auf dessen Verlangen eine Vorlage, die in der Gemeindeordnung ein fixes Datum, das Jahr 2034, für den Ausstieg aus der Kernenergie vorsieht. Der Stadtrat lehnt diese Ergänzung ab. Er bevorzugt den Verkauf der Beteiligungen als praktikablen Weg, um das Ziel des Kernenergieausstiegs zu erreichen.

18. März 2015

Vor knapp einem Jahr beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat, die Beteiligung der Stadt Zürich an der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) und an der Aktiengesellschaft für Kernenergiebeteiligungen Luzern (AKEB) in eigener Kompetenz veräussern zu können. So wollte er die Motion für einen Ausstieg aus der Kernenergie bis spätestens 2034 umsetzen. Die Strategie des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) sieht bereits vor, dass die Stadt Zürich bis zu diesem Zeitpunkt an keinen Kernkraftwerken mehr beteiligt ist (vgl. www.ewz.ch/stromzukunft). Der Gemeinderat wies den Antrag zurück und verlangte eine Vorlage, mit der das konkrete Ausstiegsdatum in der Gemeindeordnung verankert wird. Er will zuerst das energiepolitische Ziel definieren und dann erst über eine Kompetenzdelegation befinden. Der Stadtrat unterbreitet dem Gemeinderat nun eine Vorlage, wie dieser sie gewünscht hat. In der Gemeindeordnung soll inskünftig folgender Satz stehen: «Die Beteiligung der Gemeinde an Atomkraftwerken sowie der Bezug von Atomstrom sind längstens bis zum Jahr 2034 zulässig.»

Ausstieg nur mit Verkauf möglich

Der Stadtrat hat grosse Zweifel, dass die Ergänzung in der Gemeindeordnung geeignet ist, um den angestrebten Ausstieg aus der Kernenergie zu erreichen. Aus seiner Sicht ist dieser nur möglich, indem die Stadt Zürich ihre Beteiligungen an Kernkraftwerken verkauft. Ein solcher Verkauf ist aber ein hürdenreiches Geschäft. Nicht nur muss die Stadt Zürich selber eine Käuferin für ihre Aktien finden, sondern es braucht dazu auch das grüne Licht der Stimmberechtigten. Dadurch vergehen Monate, bis ein ausgehandelter Vertrag rechtsverbindlich wird. Des Weiteren enthält ein solcher Vertrag Informationen und Bedingungen, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen und daher nicht öffentlich bekannt gegeben werden können. Wenn sich eine Chance für den Verkauf bietet, muss die zuständige Instanz vertraulich handeln und rasch entscheiden können.

Kernkraftwerke laufen auch ohne Stadt Zürich weiter

Es stellt sich ferner die Frage, was die Stadt Zürich mit einem fixen Ausstiegsdatum in der Gemeindeordnung erreichen kann. Der Nationalrat hat im vergangenen Dezember als Erstrat entschieden, dass die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt nach einem Langzeitkonzept im Zehn-Jahres-Rhythmus weiterlaufen dürfen, solange die Sicherheit gewährleistet ist. Mit einem Ausstiegsdatum in ihrer Gemeindeordnung kann die Stadt Zürich als Minderheitsaktionärin in den beiden Betreibergesellschaften die Laufzeit dieser Kraftwerke nicht beeinflussen. Darum bringt dieser Ansatz die Stadt Zürich im Umgang mit ihren Kernenergiebeteiligungen keinen Schritt weiter, sondern überlässt das Problem einfach der nächsten Generation.

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