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Planungsgrundlagen für die städtische Wohnsiedlung Hornbach

Medienmitteilung

Stadtrat überweist Gestaltungsplan und Zonenplanänderung an Gemeinderat

Der vom Stadtrat überwiesene private Gestaltungsplan ist zusammen mit der Zonenplanänderung die Grundlage für die geplante kommunale Wohnsiedlung. Mit der Siedlung soll das Angebot preisgünstiger Wohnungen im Seefeld erhöht werden. Bis zirka 2018 entstehen dort rund 120 Wohnungen, grösstenteils für Familien.

20. August 2014

Die neue Überbauung Hornbach wird rund 120 Wohnungen sowie neue Räumlichkeiten für die heute schon bestehende Kinderbetreuung aufweisen. Auch wird der bereits existierende Werkhof von Grün Stadt Zürich (GSZ) ins Projekt integriert. An den lärmexponierten Gebäudeteilen entlang der Bellerivestrasse werden gewerbliche Nutzungen (Kleingewerbe und Dienstleistungsbetriebe) platziert. Der Werkhof findet im Untergeschoss des nördlichen Siedlungsrands Platz, die Kindertagesstätte ist optimal an der südwestlichen Ecke des Blockrands angeordnet. Die Wohnungen sind zu rund drei Vierteln für Personen mit Kindern gedacht und weisen trotz der beschränkten Flächenvorgaben grosse Qualitäten auf, etwa abschliessbare Wohnküchen. Im Gestaltungsplan ist ein Mindestwohnanteil von 75 bzw. 80 Prozent und ein Mindestanteil gewerblicher Nutzung von 10 Prozent festgelegt.

Neuer öffentlicher Platz fürs Quartier

Im Einmündungsbereich der Hornbach- in die Bellerivestrasse entsteht durch beidseitige Gebäuderücksprünge ein neuer Platz. Dieser wird öffentlich zugänglich sein und soll den Auftakt eines neuen Eingangs ins Quartier bilden. Die gesamte Siedlung wird im Rahmen der Vorgaben der kantonalen Wohnbauförderung des Kantons Zürich geplant und soll im Minergie-P-Standard erstellt werden.

Der private Gestaltungsplan und die Zonenplanänderung ermöglichen im Kreis 8 die Realisierung von gemeinnützigem Wohnraum, dessen Anteil in diesem Gebiet weit unter dem städtischen Durchschnitt liegt. Dies steht im Einklang mit der 2009 vom Gemeinderat überwiesenen Motion betreffend Wohnbauförderung in den Quartieren Seefeld und Riesbach sowie der deutlichen Annahme des wohnpolitischen Grundsatzartikels in der Zürcher Gemeindeordnung vom November 2011.

Das dem Gestaltungsplan zugrunde liegende Projekt wurde nach Überprüfung der Machbarkeit über einen Architekturwettbewerb 2011/12 ermittelt. Es führt das mit der Strassenrandbebauung und der geschützten Innenhöfe dominierende Bebauungsmuster des Quartiers Seefeld weiter. Der Stadtrat überweist nun den Privaten Gestaltungsplan und die Zonenplanänderung dem Gemeinderat. Den Objektkredit zuhanden der Stimmbevölkerung in der Höhe von 100,7 Millionen Franken hat der Stadtrat bereits vor den Sommerferien verabschiedet.

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