Baubewilligung
Das Amt für Baubewilligungen führt das Baubewilligungsverfahren durch, begleitet den Bauprozess und nimmt die ausgeführten Bauwerke und Nutzungen ab.
Aktuell
Aufhebung Planauflage und digitale Einsicht öffentlicher Ausschreibungen im und durch das AfB
Die gleichzeitige Planauflage und digitale Einsicht öffentlicher Ausschreibungen im und durch das Amt für Baubewilligungen ist nur noch bis am 13. Mai 2024 möglich. Dies betrifft die Baugesuche im Ausschreibungszeitraum vom 19. April bis 13. Mai 2024.
Ab dem 26. April ausgeschriebene Baugesuche, können nur noch digital über «eAuflageZH» eingesehen werden.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids für Gesuche die ab dem 26. April 2024 ausgeschrieben werden, sind ausschliesslich elektronisch über die Plattform «eAuflageZH» zu beantragen (§ 315 Abs. 1 PBG).
Anpassung Verfahren an Tram- und Trolleybuslinien der VBZ
Bei ab April 2024 eintreffenden Baugesuchen wird das Verfahren dem Bauen an Bahnanlagen angepasst.
Bei Baugesuchen an Tram- und Trolleybuslinien ist vorgängig die Zustimmungserklärung der VBZ einzuholen (Art. 18m Abs. 1 Eisenbahngesetz). Diese ist zusammen mit der Einverständniserklärung der Bauherrschaft zu den Auflagen der VBZ mit dem Baugesuch einzureichen.
Kontakt:
Infrastruktur.Dienstleistungen[at]vbz.ch
Merkblatt «Projektierung für Bauherren»
Fristüberschreitungen möglich
Aufgrund des hohen Bauvolumens und einer zunehmenden Anzahl von Rechtsfällen kann es bei der Bearbeitung Ihres Gesuchs gegenwärtig zu Überschreitungen der angegebenen Fristen kommen.
Wir versichern Ihnen, dass all unsere Mitarbeitenden mit grossem Einsatz an ihren Aufgaben arbeiten. Für allfällige Verzögerungen bitten wir Sie um Verständnis.
Für dringende Rückfragen können Sie sich an unsere Helpline, Tel. 044 412 11 00, wenden.