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Gerichtsverfahren Implenia gegen Stadt Zürich

Medienmitteilung

Urteil Parkhaus Hardau wird weitergezogen

Um die Interessen der Stadt Zürich gegenüber der Implenia Schweiz AG zu wahren, zieht die Stadt das Urteil des Bezirksgerichtes zur Neubeurteilung ans Obergericht weiter.

26. November 2014

Die Stadt Zürich wird das Urteil Parkhaus Hardau an das Obergericht weiterziehen, um in zwei wichtigen Nebenpunkten (vertragskonforme Schlussrechnung und Verrechnungspraxis), die auf die anderen laufenden Verfahren Einfluss haben könnten, eine oberinstanzliche Beurteilung zu erhalten. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens Parkhaus Hardau sind beim Werklohnprozess Stadion Letzigrund keine formgerechten Nachtragsforderungen ausgewiesen.

Erstens hat die Implenia für die von ihr geltend gemachten Nachtragsforderungen keine vertragskonforme Schlussrechnung vorgelegt. Daher war es der Stadt Zürich nicht möglich, Art und Umfang der von Implenia geltend gemachten Nachtragsleistungen zu überprüfen. Das Bezirksgericht hat der Stadt Zürich in diesem Punkt bereits teilweise Recht gegeben und eine grössere Nachtragsforderung der Implenia abgewiesen. Die Stadt Zürich ist der Auffassung, dass die gleichen Überlegungen des Bezirksgerichts auch für die übrigen von Implenia im Zusammenhang mit dem Parkhaus Hardau geltend gemachten Nachtragsforderungen gelten müssten.

Zweitens hat das Bezirksgericht die von der Stadt Zürich im Verfahren Parkhaus Hardau zur Verrechnung gebrachten Gegenforderungen aus dem Projekt Stadion Letzigrund in das Verfahren betreffend Werklohnforderung Stadion Letzigrund verwiesen und materiell nicht beurteilt. Die Stadt Zürich ist der Auffassung, dass diese Gegenforderungen bereits im Verfahren Parkhaus Hardau hätten beurteilt werden müssen.

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