Navigation - Polizeidepartement




Zahlungsmöglichkeiten bei Verkehrs- und Ordnungsbussen

Seite vorlesen

( Français / Italiano / English )

Eine Ordnungsbusse können Sie mittels Barzahlung auf jeder Polizeiwache oder am Schalter der Zentralstelle für Verkehrs- und Ordnungsbussen (ZVO) direkt bezahlen. Zusätzlich stehen Ihnen weitere Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die wir unten stehend aufgeführt haben.

Erfolgt die Zahlung der Ordnungsbusse innert 30 Tagen, wird sie ohne Registrierung der fehlbaren Person rechtskräftig erledigt. Zahlungen nach Ablauf der Frist können nicht akzeptiert werden. Der einbezahlte Betrag wird zurückerstattet und die Akten werden an das Stadtrichteramt der Stadt Zürich weitergeleitet, womit das kostenpflichtige ordentliche Verfahren eingeleitet wird.

Für Zahlungen über die Post oder die Bank, ebenso bei Verwendung eines neutralen Einzahlungsscheins, ist zwingend die Verzeigungsnummer (V-Nr.) aufzuführen. Andernfalls können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen, die Akten werden daher dem Stadtrichteramt der Stadt Zürich zur Beurteilung übergeben.

Unser Bankkonto
1100-6116.002
Clearing- / BLZ-Nr: 700
IBAN: CH74 0070 0110 0061 1600 2
Swift Code: ZKB KCH ZZ 80A
Stadtpolizei Zürich, ZVO

Unser Postkonto
Stadtpolizei Zürich
Zentralstelle für Verkehrs- und Ordnungsbussen
Postfach 1067
CH-8021 Zürich

CH 80-2231-7
IBAN: CH31 0900 0000 8000 2231 7
Swift Code: POFICHBEXXX
Clearing Nr: 09000
Postfinance CH-3030 Bern

Unser Postkonto in Deutschland
8596757
BLZ-Nr: 66010075
IBAN: DE90 6601 0075 0008 5967 57
BIC-/Swift Code: PBNKDEFF
Deutsche Postbank Karlsruhe

Kreditkarte
https://e-gov.stadt-zuerich.ch/sro


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen