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Wärmeversorgungsverordnung

Die Stadt Zürich hat zum Ziel den CO₂-Ausstoss bis 2040 auf Netto-Null zu reduzieren. Mit der Wärmeversorgungsverordnung (WVV) und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen hat der Stadtrat die rechtlichen Grundlagen für die klimafreundliche Umstellung der Wärmeversorgung in der Stadt Zürich festgelegt. Beide sind am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Sie definieren die Rahmenbedingungen für den Ausbau der thermischen Netze und die Stilllegung des Gasverteilnetzes.

Wärmeversorgungsverordnung Stadt Zürich

Fossilfreie Wärmeversorgung 2040
In Gebäuden der Stadt Zürich wird für Heizung und Warmwasser ab 2040 kein fossiles Gas mehr verwendet. In Gebäuden der Stadtverwaltung bereits ab 2035.

Ausbau Thermische Netze
Thermische Netze erschliessen bis 2040 mindestens 60 % des städtischen Siedlungsgebiets.

Instrumente
Der Stadtrat beschliesst eine gebietsweise Stilllegung des Gasverteilnetzes nur dort, wo  eine alternative Wärmeversorgung besteht. Stilllegungen werden im Grundsatz mind. 10 Jahre im Voraus angekündigt. In Gebieten mit thermischen Netzen kann die Vorankündigungszeit kürzer sein, sie beträgt aber mindestens 5 Jahre.

Ausführungsbestimmungen zur Wärmeversorgungsverordnung

Die Ausführungsbestimmungen zur Wärmeversorgungsverordnung definieren die Rahmenbedingungen für den Ausbau der thermischen Netze und die Stilllegung des Gasverteilnetzes.

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