Ab 2. November 2026 finden Sie das Personenmeldeamt West neu an der Hardstrasse 41, 8004 Zürich. Unser bisheriges Büro an der Hohlstrasse 35 wird geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Dienstleistungen des Personenmeldeamts West vor Ort nur mit einem Termin beziehen können.
Den Wohnungswechsel müssen Sie innerhalb von 14 Tagen beim Personenmeldeamt melden.
- Sie sind bereits in der Stadt Zürich angemeldet.
- Sie sind volljährig und handlungsfähig
Den Wohnungswechsel können Sie uns frühestens 30 Tage vor dem Einzug online melden.
Für die Meldung online benötigen Sie:
- Ihre Referenznummer (Diese finden Sie auf Ihrer Meldebestätigung oder in einem von uns zugestellten Schreiben.)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- Kreditkarte oder TWINT
- Ausländische Staatsangehörige: migrationsamtliche Gebühren von Fr. 30.--
- Provisorische Parkkarte: Fr. 15.--
Familie
Sie können weitere Familienmitglieder gemeinsam mit Ihnen ummelden, sofern diese bisher an derselben Adresse gemeldet sind. Dazu gehören Ehepartner*in, eingetragene Partner*in und minderjährige Kinder.
Volljährige Kinder sowie Personen, die im Konkubinat leben, reichen bitte eine eigene Umzugsmeldung ein.
Parkkarte
Sie können direkt eine provisorische Parkkarte für 15 Franken beziehen. Diese ist 45 Tage gültig.
Strassenverkehrsamt
Sie können Ihre neue Adresse direkt dem Strassenverkehrsamt mitteilen. Dies gilt nicht für Wochenaufenthalter*innen.
Bitte senden Sie Ihren Fahrzeugausweis im Original an das Strassenverkehrsamt.
Ist eine Meldung online nicht möglich, können Sie Ihren Wohnungswechsel persönlich beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder Zürich West melden.
Für die persönliche Meldung Ihres Wohnungswechsels benötigen Sie einen Termin. Bitte beachten Sie, dass der Termin frühestens am Tag des Einzugs vereinbart werden kann. Liegt Ihr Termin vor dem Einzug, kann der Wohnungswechsel nicht bearbeitet werden.
Termin für die persönliche Meldung des Wohnungswechsel buchen
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Terminsituation sind teilweise erst Termine nach Ablauf der 14-tägigen Meldefrist verfügbar. Bitte buchen Sie dennoch den nächstmöglichen verfügbaren Termin. Beantragen Sie zusätzlich eine Fristverlängerung über unser Kontaktformular.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Pass oder ID
- Meldebestätigung oder Wochenaufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden)
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Untermietvertrag oder Einzugsanzeige
Ausländische Staatsangehörige: - Ausländerausweis
- Migrationsamtliche Gebühren: Fr. 30.-- (Kartenzahlung bevorzugt)
Ihre persönliche Referenznummer finden Sie auf Ihrer Meldebestätigung oder auf der Einladung zum Wohnungswechsel der Stadt Zürich.
Falls Ihnen diese Unterlagen nicht mehr vorliegen, können Sie uns telefonisch unter 044 412 15 15 kontaktieren.
Ja. Wenn Sie beispielsweise zur Untermiete bei einer anderen Person wohnen, können Sie Ihren Wohnungswechsel trotzdem melden. Der Hauptmieter oder die Hauptmieterin muss Ihren Einzug zusätzlich online über www.drittmeldung.ch bestätigen.
Nach der Verarbeitung Ihres Wohnungswechsels erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Ja. Ein Wohnungswechsel innerhalb derselben Liegenschaft muss ebenfalls gemeldet werden, da jede Wohnung über eine eigene amtliche Wohnungsnummer verfügt.