Begehren um einen Steuervorbescheid (Tax Ruling)
Begehren um einen Steuervorbescheid (Tax Ruling)
Ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids (Tax Ruling) muss folgende Angaben enthalten:
- Identität der betroffenen steuerpflichtigen Person(en) und Vertretungsverhältnis mit Vollmacht
- Aufstellung mit den betroffenen Grundstücken (Grundbuchblatt, Katasternummer, Strasse, Ort etc.; falls vorhanden Grundbuchauszüge)
- Grund für den Antrag
- Präzise Darstellung des Sachverhalts
- Darstellung der eigenen steuerrechtlichen Beurteilung
- Konkreter Antrag für die steuerrechtliche Behandlung
Wir bitten Sie, Ihr unterzeichnetes Begehren inklusive Beilagen (mit Verzeichnis) schriftlich einzureichen:
Steueramt der Stadt Zürich
Bereich Grundsteuern
Postfach
8010 Zürich
Eine vollständige und systematische Darstellung des Sachverhalts, die Zusammenfassung des Inhalts von Verträgen sowie eine qualifizierte eigene steuerrechtliche Beurteilung aufgrund der vorhandenen Rechtsquellen ermöglichen eine rasche und zuverlässige Behandlung durch das Steueramt der Stadt Zürich. Gleichzeitig lassen sich dadurch Rückfragen vermindern. Ebenso erleichtern und beschleunigen graphische Darstellungen von rechtlichen Strukturen und Organigramme (vor und nach der Verwirklichung des Sachverhalts) die Bearbeitung.