Nichtionisierende Strahlung (NIS), Elektrosmog
Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder begegnen uns alltäglich. Dafür gibt es natürliche und künstliche Quellen. Je nach Intensität und Frequenz kann nichtionisierende Strahlung (NIS), auch Elektrosmog genannt, die menschliche Gesundheit beeinträchtigen.
Nichtionisierende Strahlung kann die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Relevant sind hierfür die Intensität und die Frequenz der Strahlung. Um Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung zu schützen, sind deshalb in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS-Verordnung) Grenzwerte definiert.
Quellen nichtionisierender Strahlung
Natürliche Quellen für nichtionisierende Strahlung sind zum Beispiel das statische, elektrische Feld in der Atmosphäre und das Erdmagnetfeld. Künstlich erzeugte Felder treten überall dort auf, wo technisch Spannungsdifferenzen oder Ströme erzeugt werden. Anlagen zur Stromversorgung, Elektrogeräte sowie eine Vielzahl von Sendeanlagen für verschiedene Funkanwendungen sind künstliche Quellen für nichtionisierende Strahlung.
Gesundheitsfolgen von nichtionisierender Strahlung
Trotz des exponentiellen Wachstums des mobilen Datenverkehrs hat die Strahlenbelastung über die letzten Jahre nicht zugenommen. Grund sind Innovationen wie die adaptive Antennentechnik und die Effizienzsteigerung in der Mobilfunktechnologie. Die Strahlung liegt dadurch weiterhin generell weit unterhalb des Vorsorge-Grenzwertes. Dies belegen Messungen der kantonalen Baudirektion und des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) an ausgewählten Standorten in der Stadt Zürich.
Messungen von Strahlenbelastung im Kanton Zürich
Um einen Überblick über die Belastung der Bevölkerung durch Funkstrahlung an verschiedenen Orten im Kanton Zürich zu erhalten, führt der Kanton seit 2011 systematische halbstündige Messungen der hochfrequenten nichtionisierenden Strahlung (HF-NIS) durch. Die Messungen werden mit einem NARDA SRM 3006 durchgeführt und finden hauptsächlich auf Pausenplätzen von Schulen statt. Narda SRM 3006 ist ein professionelles Messgerät, das die Strahlung von Mobilfunkanlagen, mobilen Kommunikationsgeräten, Radio- und Fernsehsendern sowie WLAN-Netzen aufzeichnet. Die Messungen werden alle zwei Jahre auf 10 bis 15 bisher nicht besuchten Pausenplätzen durchgeführt.
Messwerte anschauen: Kurzzeitmessungen nichtionische Strahlung im Kanton Zürich mit Messorten und Messdaten
Mobilfunkanlagen auf städtischen Gebäuden
Die Datenmenge, die über das Mobilfunknetz übertragen wird, verdoppelt sich mit jedem Jahr. In der Stadt Zürich ist 5G mittlerweile flächendeckend eingeführt, wobei einzelne Lücken wegen des weiter steigenden Bandbreitenbedarfs vorhanden sind. Somit wird eine Verdichtung der Mobilfunknetze erforderlich. Durch eine optimale Standortkoordination kann die Belastung trotz zusätzlicher Standorte tief gehalten werden. Auch auf städtischen Gebäuden befinden sich Mobilfunkanlagen. Die Stadt möchte die Mobilfunkabdeckung in der Stadt verbessern und die Strahlenbelastung grundsätzlich optimieren, indem die effizienteste Mobilfunktechnologie verwendet wird. Die adaptive Antennentechnik (5G) hat die Fähigkeit, den Empfang dorthin zu fokussieren, wo sich das verbundene Mobiltelefon befindet. Deswegen hat der Stadtrat das bisherige Moratorium für Mobilfunkantennen auf ausgewählten städtischen Liegenschaften mit der Stadtratsweisung (STRB Nr. 2463/2024) aufgehoben und mit einer Medienmitteilung den Entscheid veröffentlicht.
Bewilligung und Kontrolle von Anlagen
In der Stadt Zürich ist der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) für den Vollzug der NIS-Verordnung im Bereich Funkanwendungen zuständig. Der UGZ prüft die Baugesuche und überwacht bestehende Anlagen.
Für Standorte von Mobilfunkanlagen, die eine Baubewilligung erfordern, ist von den Mobilfunkbetreibern das bestehende Baubewilligungsverfahren über das Amt für Baubewilligungen (AfB) einzuhalten.
Webseite zur Eingabe eines Baubewilligungsgesuchs
Informationen und Auskunft
Wenn eine Mobilfunkanlage auf einer städtischen Liegenschaft geplant ist, werden die Personen, die diese Liegenschaft nutzen (Bewohnende, Schüler*innen, Patient*innen, Mitarbeitende, Angehörige usw.), durch die Betreiberin der Liegenschaft (Dienstabteilung, Zentrumsleitung, Schulleitung usw.) informiert.
Mobilfunkbetreibende, welche eine Mobilfunkanlage erstellen wollen und Personen, die weitergehende Fragen und Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an diese Kontaktstelle:
Weitere Informationen
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Lärmschutz / NIS
Anfragen & Beratung
Telefon +41 44 412 28 42