Massnahmen zur Luftreinhaltung
Um die Menge der Luftschadstoffe zu vermindern, setzt die Stadt Zürich auf verschiedene Massnahmen: Schadstoffbegrenzung an den Quellen, griffige Lenkungsmassnahmen über das Portemonnaie sowie Vorschriften zum Schutz der Nachbarschaft.
Massnahmenplan Luftreinhaltung
Ziel des Massnahmenplans Luftreinhaltung ist es, die Luftqualität zu verbessern. Der kantonale Massnahmenplan stützt sich dabei auf die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes und auferlegt verbindliche Vorschriften. Um zusätzliche Massnahmen zu erlassen, hat der Kanton der Stadt Zürich überdies die nötige Kompetenz im Bereich der stationären Anlagen übertragen.
Im Massnahmenplan Luftreinhaltung der Stadt Zürich nimmt Zürich die Empfehlungen des Kantons aus dem kantonalen Plan auf, formuliert im eigenen Kompetenzbereich zusätzliche Massnahmen und stellt Anträge an den Regierungsrat, sofern die Massnahmen im Kompetenzbereich des Kantons Zürich liegen. 2011 wurde der städtische Massnahmenplan verabschiedet.
Nun wurde der Massnahmenplan Luftreinhaltung von 2011 überarbeitet und ergänzt. Der Stadtrat hat den «revidierten Massnahmenplan Luftreinhaltung» am 2.9.2020 verabschiedet. Er wird dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt.
Luftbelastung noch zu hoch
Die Luftqualität in der Stadt Zürich hat sich seit 2011 erheblich verbessert – allerdings nicht in dem Masse, wie es notwendig wäre. Im Fokus stehen Stickoxide und Feinstaub. Die kontinuierlich durchgeführten Messungen zeigen, dass die Belastung durch Stickoxide entlang städtischer Hauptverkehrsachsen noch immer systematisch über dem Grenzwert liegt. Die Überschreitung des Grenzwerts an hoch frequentierten Orten in der Stadt birgt erhöhte gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung. Eine weitere Entspannung der lufthygienischen Situation ist aufgrund des Bevölkerungswachstums nicht in Sicht. Die im Massnahmenplan 2011 festgelegten Schritte reichen nicht aus, um die Luftbelastung unter die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung zu senken.
Verbesserte Luftqualität dank koordinierter Massnahmen
Der Massnahmenplan Luftreinhaltung wird eng mit den kantonalen Behörden koordiniert. Er setzt hauptsächlich bei der städtischen Infrastruktur und den stationären Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Zürich an. Die Massnahmen betreffen Holz-, Öl- und Gasfeuerungen sowie Baustellen und ortsfeste Verbrennungsmotoren, etwa bei Notstromanlagen. Die Emission von Schadstoffen wie Stickoxiden und krebserregenden Russpartikeln soll damit verringert werden.
Einige Massnahmen werden auch angepasst, dazu gehören etwa geänderte Vorgaben für Baustellen auf dem Gebiet der Stadt Zürich, andere kommen neu dazu, wie die Prüfung eines stadtweiten Mobilitätsmanagements oder die Koordination der Parkvorschriften.
Verschiedene Massnahmen konnten zudem gestrichen werden. Sie wurden entweder bereits erfolgreich umgesetzt, wie etwa die Anpassung von Sanierungsfristen für Holzfeuerungen. Oder sie wurden neu im übergeordneten Recht durch den Kanton oder andere Behörden geregelt, wie zum Beispiel die periodischen Emissionskontrollen an Holzheizkesseln.
VOC-Lenkungsabgabe
Ein wesentlicher Anteil der freigesetzten Schadstoffe entweicht aus vielen einzelnen, nicht erfassbaren Quellen. Er ist einer direkten Kontrolle entzogen. Hier gilt es, den Verbrauch umweltschädlicher Produkte über finanzielle Anreize oder Steuerungsmittel zu vermindern. Bei VOC-haltigen Produkten zum Beispiel ist dies die VOC-Lenkungsabgabe.
Nachbarschaftsschutz
Wo belastete Abluft anfällt, muss sie so erfasst und an die Umwelt abgegeben werden, dass Anwohnerinnen und Anwohner weder geschädigt noch belästigt werden. Diesem Ziel trägt der Nachbarschaftsschutz Rechnung, indem zum einen je nach Anlagenart die Abgase gereinigt werden müssen, zum anderen belastete Abluft per Kamin über dem Dach abzuführen ist.
Unsere Fachpersonen Luftqualität beraten Sie gerne, wenn Rauch oder Gerüche belästigen und unterstützen Sie beim Vermindern von Luftschadstoff-Emissionen.
- Das Umweltschutzgesetz verpflichtet die Kantone, Massnahmenpläne zur Reduktion der Luftbelastung zu erarbeiten, wenn übermässige Belastungen vorliegen. Der Kanton Zürich setzte anfangs 2016 den aktuell gültigen kantonalen Massnahmenplan Luftreinhaltung fest. Massnahmenplan Luftreinhaltung Kanton Zürich
- Auf Bundesebene existieren Vorschriften über den Schadstoffausstoss von Feuerungen, industriellen Anlagen, Motorfahrzeugen sowie Baumaschinen, und solche über die Qualität von Brenn- und Heizstoffen. Massnahmen zur Luftreinhaltung, BAFU
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