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Mitwirkung & Rekurs

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Mitwirkungsmöglichkeiten sind in der Stadt Zürich formell geregelt. Zonenplanänderungen, Gestaltungspläne, Sonderbauvorschriften usw. werden vor deren Festsetzung im Hochbaudepartement der Stadt Zürich öffentlich aufgelegt und können im Internet eingesehen werden. Während der Auflagefrist können sich alle Personen schriftlich zum Inhalt äussern. Die Rekursauflage findet nach dem Festsetzungsbeschluss statt.


Öffentliche Auflage

Planungsgrundlagen wie Gestaltungspläne oder Sonderbauvorschriften werden vor der Festsetzung veröffentlicht. Während der Auflagefrist können sich interessierte Personen schriftlich zum Planinhalt äussern.

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Rekursauflage

Planungsgrundlagen wie Gestaltungspläne, Sonderbauvorschriften usw. werden nach deren Beschluss veröffentlicht. Rekurse gegen die Festsetzung können innert 30 Tagen eingereicht werden.

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