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Mitwirkung & Rekurs
Mitwirkungsmöglichkeiten sind in der Stadt Zürich formell
geregelt. Zonenplanänderungen, Gestaltungspläne,
Sonderbauvorschriften usw. werden vor deren Festsetzung im
Hochbaudepartement der Stadt Zürich öffentlich aufgelegt und können
im Internet eingesehen werden. Während der Auflagefrist können sich
alle Personen schriftlich zum Inhalt äussern. Die Rekursauflage
findet nach dem Festsetzungsbeschluss statt.
Öffentliche Auflage
Planungsgrundlagen wie Gestaltungspläne oder Sonderbauvorschriften werden vor der Festsetzung veröffentlicht. Während der Auflagefrist können sich interessierte Personen schriftlich zum Planinhalt äussern.
Rekursauflage
Planungsgrundlagen wie Gestaltungspläne, Sonderbauvorschriften usw. werden nach deren Beschluss veröffentlicht. Rekurse gegen die Festsetzung können innert 30 Tagen eingereicht werden.