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Rekursauflage
An dieser Stelle werden Planungsgrundlagen (Zonenplanänderungen, Gestaltungspläne, Sonderbauvorschriften usw.) nach deren Festsetzungsbeschluss veröffentlicht. Rekurse gegen die Festsetzung können innert 30 Tagen nach der Publikation im städtischen und kantonalen Amtsblatt bei der Rechtsmittelinstanz (Baurekursgericht des Kantons Zürich) eingereicht werden. Sämtliche Pläne und Dokumente sind ausserdem während der genannten Frist im Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, öffentlich aufgelegt.

