Regionale Zusammenarbeit
Die Stadt Zürich setzt sich für die räumliche Entwicklung der Metropolregion Zürich ein
Das Amt für Städtebau erarbeitet Grundlagen für die
städtebauliche und architektonische Qualität von Zürich. Es ist
Anlaufstelle für verschiedene Planungsinstrumente, die im Planungs-
und Baugesetz (PBG) vorgesehen sind. Es steuert die Verfahren der
Nutzungsplanung (BZO, GP, SBV), die Quartierplanverfahren und die
privaten und öffentlichen Interessen.
Die Stadt Zürich setzt sich für die räumliche Entwicklung der Metropolregion Zürich ein
Die Grundzüge der räumlichen Entwicklung werden mit der Richtplanung behördenverbindlich festgelegt.
Zeigt wie sich Stadtbild, bauliche Dichte und Nutzung kontrolliert entwickeln
Das kommunale Planungsinstrument regelt die Bau- und Nutzungsweise von Grundstücken
Grundstücke an städte- baulich empfindlicher Lage und massgeschneiderte Bauvorschriften.
Mit Hilfe des Quartier- plans werden noch unbebaute Grundstücke und Gebiete in der Stadt Zürich für eine Bebauung erschlossen.
Die Stadt zeigt städtebauliche Zusammenhänge für die künftige Entwicklung auf.
Stadt und Kanton haben gemeinsam ein Leitbild und eine Strategie für das Seebecken der Stadt Zürich erarbeitet.
Gebietsmanagerinnen koordinieren die Planungen in den
städtebaulichen Entwicklungsgebieten.
Entwicklungsgebiete
Wir beraten und begleiten GrundeigentümerInnen bei den
Verfahren der Sondernutzungsplanung und des Quartierplans.
Beratung
Planungsinstrumente