Regionale Zusammenarbeit
Die Stadt Zürich setzt sich für die räumliche Entwicklung der Metropolregion Zürich ein
Das Amt für Städtebau erarbeitet Grundlagen für die städtebauliche und architektonische Qualität von Zürich. Es ist Anlaufstelle für verschiedene Planungsinstrumente, die im Planungs- und Baugesetz (PBG) vorgesehen sind. Es steuert die Verfahren der Nutzungsplanung (BZO, GP, SBV), die Quartierplanverfahren und die privaten und öffentlichen Interessen.

Die Stadt Zürich setzt sich für die räumliche Entwicklung der Metropolregion Zürich ein

Die Grundzüge der räumlichen Entwicklung werden mit der Richtplanung behördenverbindlich festgelegt.

Zeigt wie sich Stadtbild, bauliche Dichte und Nutzung kontrolliert entwickeln

Das kommunale Planungsinstrument regelt die Bau- und Nutzungsweise von Grundstücken

Grundstücke an städte- baulich empfindlicher Lage und massgeschneiderte Bauvorschriften.

Mit Hilfe des Quartier- plans werden noch unbebaute Grundstücke und Gebiete in der Stadt Zürich für eine Bebauung erschlossen.

Die Stadt zeigt städtebauliche Zusammenhänge für die künftige Entwicklung auf.
Telefon 044 412 11 11
Fachverantwortung Planung
Frank Argast
Telefon direkt 412 25 80
Fachverantwortung Planungsinstrumente
Richard Heim
Telefon direkt 412 29 41
Eine Broschüre beschreibt Inhalte und Verfahren von Sonderbauvorschriften, Gestaltungsplan und Quartierplan.
Gebietsmanagerinnen koordinieren die Planungen in den
städtebaulichen Entwicklungsgebieten.
Entwicklungsgebiete
Mitarbeitende beraten bei den Verfahren der
Sondernutzungsplanung und des Quartierplans.
Beratung
Planung