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Stadtrat schafft Rechtssicherheit für die EigentümerInnen der Siedlung Fierzgasse

Medienmitteilung

Denkmalpflege in Zürich: erhalten und weiterentwickeln

Der Stadtrat hat den Schutzumfang für das Fierzquartier im Industriequartier festgelegt. Die städtebaulich, sozialgeschichtlich und architekturhistorisch wertvolle Siedlung mit 50 Häusern wird ihren Charakter behalten und gleichzeitig weiter entwickelt werden können. Die EigentümerInnen haben sich aktiv an der Erarbeitung des Schutzumfangs beteiligt.

8. Februar 2013

Die Häuser und Gärten der Siedlung waren im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte sowie der schützenswerten Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung aufgeführt. Stehen bei solchen Gebäuden tiefgreifendere Umbauten bevor, ist der Stadtrat per Gesetz verpflichtet, den Grundeigentümerinnen und -eigentümern gegenüber den genauen Schutzumfang festzulegen. Dafür hat der Stadtrat ein Jahr Zeit; in dieser Zeitphase können verständlicherweise keine baulichen Eingriffe zugelassen werden.

Der Schutzwert des Fierzquartiers liegt weniger bei den einzelnen Gebäuden, als vielmehr bei dem Gesamterscheinungsbild der Siedlung. Daher musste eine Schutzverordnung für das ganze Ensemble erarbeitet werden. Die EigentümerInnen brachten ihr Wissen, ihre Veränderungswünsche an ihren Liegenschaften und weitere Anliegen in den Erarbeitungsprozess ein, wobei sich nicht alle mit einer Schutzverordnung regeln lassen. Sie haben sich für ihre Siedlung engagiert und einen wesentlichen Beitrag zur Ausarbeitung der Schutzverordnung und damit zum Weiterbestehen und zur Weiterentwicklung des Fierzquartiers geleistet. Der Gesetzgeber hat diese Mitwirkung nicht vorgesehen und sie erfordert viel Kommunikations- und Koordinationsarbeit. Der Stadtrat begrüsst jedoch den dialogischen Prozess im Rahmen seines Legislaturschwerpunkts «Stadt und Quartiere gemeinsam gestalten».

Eine Siedlung mit Geschichte

Die Arbeitersiedlung wurde im Auftrag des Aktienbauvereins zwischen 1873 und 1880 erbaut. Sie besteht fast ausschliesslich aus einfachen, von Grünraum umgebenen Doppel-, Mehr- bzw. Einfamilienhäusern. Der Initiant, Johann Heinrich Fierz, war ein typischer Vertreter der Gründerzeit – Textilindustrieller, Nationalrat und Philanthrop. Der Aktienbauverein erstellte die Arbeiterhäuser damals im heutigen Zürcher Industriequartier, das sich dynamisch entwickelte. Schon bald war die Siedlung weit über die Zürcher Grenzen hinaus bekannt. Die Siedlung galt als vorbildlich für eine sparsame Bauweise und für die grosszügige Ausstattung mit Licht, Sonne, Luft und Grünraum für die Selbstversorgung.

Eine Siedlung mit Zukunft

Die herausragende Bedeutung der Siedlung ist unbestritten. Der Stadtrat hat den Schutzumfang so definiert, dass die Gebäude weiter entwickelt und damit den heutigen Ansprüchen angepasst werden können. So sind Solaranlagen und Dämmmassnahmen ausdrücklich erlaubt. In der Stadt Zürich sind viele weitere Siedlungen im kommunalen Inventar aufgeführt. Mit dem zunehmenden Erneuerungsdruck wird bei einigen die Frage nach dem zukünftigen baulichen Umgang auftauchen. Die Stadt ist verpflichtet, bauwilligen Grundeigentümerinnen und -eigentümern darauf eine Antwort zu geben. Bereits laufen Schutzabklärungen an der Imbisbühlstrasse und in der Weinegg. Auch mit diesen Grundeigentümerinnen und ‑eigen-tümern führt die Stadt Gespräche. In den kommenden Jahren wird für die städtische Denkmalpflege viel Arbeit anfallen, denn bei jeder Siedlung stellen sich andere Fragen, bei jeder Siedlung kommen unterschiedlichste Ideen und Ansichten der GrundeigentümerInnen zusammen.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass gerade eine dynamische, wachsende Stadt ihrer Baugeschichte Sorge tragen muss, um die Zukunft sozial verträglich zu gestalten.