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Förderung
Eingabetermine
Gesuche für Unterstützungen von Konzerten, Musiktheaterprojekten oder Kompositionen können zweimal jährlich, per 1. Mai und 1. November, für das jeweils folgende Halbjahr eingereicht werden. Per 1. Mai können Ensembles, die eine Saisonplanung machen, schon Gesuche für die gesamte Spielzeit einreichen. Bei grossen Musiktheaterprojekten empfiehlt es sich, Gesuche schon rund zwei Jahre vor dem Produktionstermin einzureichen.
Da verspätet eingereichte Gesuche nicht mehr behandelt werden können, wird empfohlen, nach Möglichkeit die Gesuche frühzeitig einzureichen.
Unterstützung von Konzerten
Das Präsidialdepartement der Stadt Zürich kann auf Antrag der Musikkommission Konzerte im Bereich E-Musik durch limitierte Defizitgarantien, ausnahmsweise auch feste Beiträge unterstützen.
In Frage kommen Konzerte von Zürcher Interpretinnen und Interpreten in der Stadt Zürich. Aus prinzipiellen Gründen ausgeschlossen bleiben Konzerte von Zürcher Interpretinnen und Interpreten ausserhalb der Stadt Zürich oder Gastkonzerte von auswärtigen Interpretinnen und Interpreten in Zürich. Im letzteren Falle können Ausnahmen gewährt werden, wenn damit ein Konzert unterstützt werden kann, dessen Programm im Konzertangebot der Stadt Zürich einen wichtigen Stellenwert einnimmt, aber sonst kaum realisiert werden könnte.
Gesuche sollten unter Benutzung des Formulars eingereicht werden, damit die Kommission alle für ihren Entscheid benötigten Angaben in vergleichbarer Form erhält. Veranstaltungen wie Konzertreihen, Festivals u.ä. können auch mit separat beigelegten Budgets dokumentiert werden, wenn die Struktur des Formulars zu dessen Darstellung ungeeignet ist.
Mittel: Fr. 500'000.- pro Jahr
Komposition
Der Musikkommission stehen pro Jahr Fr. 62'000.- für Kompositionsaufträge zur Verfügung. Diese werden auf Gesuch von qualifizierten Interpretinnen und Interpreten erteilt, die eine Uraufführung der entstehenden Komposition garantieren. Möglich ist auch eine Mitfinanzierung von Aufträgen, die durch mehrere Geldgeber finanziert werden. In der Regel kommen für eine Unterstützung nur Aufträge in Frage, die von Zürcher Interpretinnen und Interpreten an Zürcher Komponistinnen und Komponisten erteilt werden. Zumindest muss aber eine Aufführung in der Stadt Zürich garantiert sein. Gesuche können unter Benutzung des entsprechenden Formulars per 1. Mai oder per 1. November eines Jahres eingereicht werden.
Musiktheater
Beiträge an Musiktheater-Produktionen
- Für die Förderung professionellen Musiktheaters von freien Gruppen verfügt das Präsidialdepartement über Mittel in der Höhe von Fr. 300'000.- pro Jahr.
- Zuständig für Förderungsentscheide ist die Musikkommission
- Mit dem Musiktheaterkredit sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die im Repertoire des Opernhauses Zürich keine oder kaum Berücksichtigung finden. Aus diesem Grunde werden Werke der zeitgenössischen und der Alten Musik bevorzugt unterstützt. Im Ausnahmefall können auch originelle Regieansätze in Stücken des konventionellen Repertoires gefördert werden.
- Um Förderung durch Produktionsbeiträge, allenfalls auch Defizitgarantien für Aufführungen in Zürich, können sich freie Gruppen bewerben, deren personelle Zusammensetzung einen wesentlichen Bezug zum künstlerischen Potential der Stadt und Region Zürich erkennen lässt. Gastspiele auswärtiger Gruppen sind ausgeschlossen.
- Die Produktion muss als Musiktheater erkennbar sein: Die eingesetzten künstlerischen Elemente müssen durch eine übergeordnete und zentrale musikalische Sprache organisiert werden.
- Die Musikkommission geht davon aus, dass mit den vorhandenen Mitteln in der Regel ein bis drei grosse Produktionen pro Jahr gefördert werden können.
Werkjahr für Komposition
Das Präsidialdepartement der Stadt Zürich vergibt jedes Jahr ein Werkjahr für Komponistinnen und Komponisten. Das mit 42'000 Franken dotierte Werkjahr soll für freigewählte kompositorische Projekte und/oder Weiterbildungen genutzt werden. Zuständig für die Vergabung ist die städtische Musikkommission, ein Gremium von sieben Expert(inn)en aus dem Zürcher Musikleben. Die Kommission kann neben eingegangenen Bewerbungen auch aus eigener Initiative Kandidatinnen oder Kandidaten vorschlagen, von denen keine Bewerbung vorliegt. Komponistinnen und Komponisten, die eine langjährige und substantielle Beziehung zum kulturellen Leben der Stadt Zürich haben, können sich unter Angaben zur Person, zur bisherigen Tätigkeit (Partituren, Tonträger, Kritiken) sowie zu den im Rahmen des Werkjahres geplanten Projekten jeweils per 1. Mai bewerben.
Bewerbungen sollten unter Benutzung des entsprechenden Formulars eingereicht werden.
Kompositionswerkjahre bis heute
| Jahr | Preisträger / Preisträgerin |
|---|---|
| 2000 | Regina Irman |
| 2001 | Madeleine Ruggli |
| 2002 | Felix Baumann |
| 2003 | Valentin Marti |
| 2004 | Rico Gubler |
| 2005 | Gary Berger |
| 2006 | Charlotte Hug |
| 2007 | Patrick Frank |
| 2008 | Stefan Wirth |
| 2009 | Daniel Mouthon |
| 2010 | Cécile Marti |
| 2010 | Felix Profos |
| 2011 | David Philip Hefti |
Werkjahr für musikalische Interpretation
Das Präsidialdepartement der Stadt Zürich vergibt seit 2004 ein Werkjahr für musikalische Interpretation. Das mit 42'000 Franken dotierte Werkjahr richtet sich an bestehende, von der Stadt Zürich nicht fest subventionierte Ensembles mit mindestens drei Mitgliedern. Es soll für freigewählte Projekte und/oder Weiterbildungen genutzt werden. Zuständig für die Vergabung ist die städtische Musikkommission, ein Gremium von neun Expert(inn)en aus dem Zürcher Musikleben. Die Kommission kann von einer Preisverleihung absehen. Ensembles, die eine substantielle Beziehung zum kulturellen Leben der Stadt Zürich haben und sich auch mit dem zeitgenössischen Musikschaffen auseinandersetzen, können sich unter Angaben zur bisherigen Tätigkeit (Biographien, Tonträger, Kritiken) sowie zu den im Rahmen des Werkjahres geplanten Projekten bis spätestens 1. Mai bei folgender Adresse bewerben: Präsidialdepartement der Stadt Zürich, Musikkommission, Postfach, 8022 Zürich.
Interpretationswerkjahre bis heute
| Jahr | Preisträgerin / Preisträger |
|---|---|
| 2004 | Ensemble aequatuor |
| 2005 | Ensemble Cattrall |
| 2006 | Ensemble Pyramide |
| 2007 | Vokalensemble Zürich |
| 2008 | Amar Quartett |
| 2009 | casalQuartett |
| 2011 | Mondrian Ensemble |
Musikkommission
Für die Behandlung von Unterstützungsgesuchen ist die Musikkommission der Stadt Zürich zuständig, ein verwaltungsunabhängiges Gremium von sieben Experten aus dem Zürcher Musikleben. Ihr stehen jährlich für die Unterstützung von Konzerten Fr. 500'000.-, für die Unterstützung von Musiktheaterproduktionen Fr. 300'000.- sowie für die Förderung von Komposition und Interpretation (Werkjahre; einzelne Kompositionsaufträge) Fr. 146'000.- zur Verfügung.
Die Mitglieder der Musikkommission führen keine Korrespondenz über Gesuche. Diese sollen über das Sekretariat an die Kommission herangetragen werden. Späteste Eingabetermine sind der 1. Mai und der 1. November.
Musikkommission der Stadt Zürich (Amtszeit 2006-2010)
Prof. Dr. Laurenz Lütteken, Präsident
Monika Baer
Kelly Landerkin
Isabel Mundry
Dr. Boris Previšić
Beat Schäfer
Christine Theus
Adressse:
Stadt Zürich Kultur
Musikkommission
Postfach
8022 Zürich
Tel 044 412 34 22 oder 412 34 23
Fax 044 412 30 70
Besuche bitte voranmelden
Sekretär: Dr. René Karlen, Stadt Zürich Kultur

