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Entwurf der Prostitutionsgewerbeverordnung geht in Vernehmlassung

Medienmitteilung

Der Stadtrat von Zürich hat heute den Entwurf der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Hauptziele der neuen Verordnung sind der Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen des Prostitutionsgewerbes sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit der sich Prostituierenden.

19. Januar 2011

Die durch das Prostitutionsgewerbe verursachten Immissionen sind offensichtlich angestiegen und belasten die Stadt Zürich erheblich. Dies belegt auch die zunehmende Zahl negativer Rückmeldungen der Quartierbevölkerung – hauptsächlich aus den Stadtkreisen 4 und 5 und dort vor allem vom Strassenstrich am Sihlquai.

Die Zahl der Prostituierten hat in den letzten Jahren ebenso deutlich zugenommen wie die Deliktfälle im Bereich der Förderung der Prostitution und des Menschenhandels. Der Kampf um Freier hat zu einem Preiszerfall und zu teilweise menschenunwürdigen Erwerbsbedingungen geführt. Es kommt vermehrt zu ungeschütztem Sexualverkehr, der öffentliche Gesundheitsschutz ist nicht mehr im erforderlichen Mass gewährleistet.

Ziele der neuen Verordnung
Die neue Verordnung will einen Beitrag zur Minderung der heute bestehenden Missstände leisten. Die Bevölkerung soll vor negativen Auswirkungen des Prostitutionsgewerbes besser geschützt werden. Dazu gehört auch der Schutz der öffentlichen Ordnung und der Gesundheit. Andererseits sollen aber auch die Arbeitsbedingungen der Prostituierten und deren Schutz vor Ausbeutung und Gewalt verbessert werden.

Die Prostitution ist grundsätzlich ein legales Gewerbe, das den verfassungsmässigen Schutz der Wirtschaftsfreiheit geniesst. Ein Verbot beispielsweise der Strassenprostitution kann deshalb nicht in Betracht gezogen werden. Das Prostitutionsgewerbe hat sich aber wie jedes andere Gewerbe den gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu unterwerfen, und die Stadt Zürich kann zusätzliche Rahmenbedingungen definieren.

Prostitutionsgesetze sind bereits in den Westschweizer Kantonen in Kraft, und im Kanton Bern ist ein Gesetz seit November in Vernehmlassung.

Massnahmen
Die Prostitutionsgewerbeverordnung sieht nebst repressiven Massnahmen (Busse, Entzug oder Verweigerung von Bewilligungen) folgende weitere Massnahmen vor:

Information und Prävention
Der Informationsstand der Prostituierten, der Salonbetreibenden und der Freier über ihre Rechte und Pflichten ist zu verbessern. Salonbetreibenden können Auflagen über den Gesundheitsschutz auferlegt werden. Zudem soll der niederschwellige Zugang zu Angeboten in den Bereichen Gesundheitsschutz, medizinische Versorgung, soziale Prävention und Intervention bei Ausbeutung gewährleistet werden.

Bewilligungspflicht Strassenprostitution
Wie für die Ausübung einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit auf öffentlichem Grund (zum Beispiel Taxigewerbe, Marktstände) soll auch für die Strassenprostitution aufgrund des gesteigerten Gemeingebrauchs des öffentlichen Grundes zukünftig eine Bewilligungspflicht gelten. Dies ist ein neuer Lösungsansatz zur Bewältigung der Probleme im Bereich der Strassenprostitution. Voraussetzungen für den Erhalt einer solchen Bewilligung sind Mündigkeit, Urteilsfähigkeit, Aufenthaltserlaubnis, Zulassung zur Erwerbstätigkeit und der Nachweis oder Abschluss einer Krankenversicherung.

Der Stadtrat bestimmt die Strichzonen, für die zeitlich befristete Bewilligungen beantragt werden können. Die Ausschreibung eines überarbeiteten Strichplans erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Bewilligungspflicht Salonprostitution
Es soll zum voraus abgeklärt werden, ob die Tätigkeit mit den rechtlichen Vorschriften übereinstimmt und polizeiliche Interessen wie etwa Treu und Glauben im Geschäftsverkehr, öffentliche Gesundheit und öffentliche Ruhe beachtet. Dabei sollen die Betriebe der Salonprostitution ähnlich wie die Gastgewerbebetriebe geregelt werden, deren Inhaber eine Bewilligung (Patent) zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebs benötigen. Die Betreiber sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Betrieb verantwortlich und haben den Kontrollorganen Zutritt zu den Betriebsräumlichkeiten zu gewähren.

Vernehmlassung
Der heute in die Vernehmlassung geschickte Entwurf einer neuen Prostitutionsgewerbeverordnung wurde von einer interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppe des Projekts «Rotlicht» erarbeitet. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Polizei-, des Gesundheits- und Umwelt-, des Sozial- und des Präsidialdepartements. Beigezogen wurden ausserdem Fachleute verschiedener NGOs (Zürcher Aids-Hilfe, Stadtmission und FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration) sowie der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich.

Zur Vernehmlassung des Verordnungsentwurfs eingeladen werden interessierte kantonale Ämter, das Statthalteramt des Bezirkes Zürich, die im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien, die Ombudsfrau, der Datenschutzbeauftragte, das Stadtrichteramt sowie die Fachorganisationen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2011.

Nach der Auswertung der Vernehmlassungsantworten wird dem Gemeinderat ein definitiver Verordnungstext zum Entscheid vorgelegt. Die neue Verordnung soll die städtischen Vorschriften über die Strassenprostitution aus dem Jahr 1991 ersetzen.