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An der Fussball EM und an der Rad-WM 2024 sind TV-Geräte in Gartenbeizen erlaubt

Medienmitteilung

In Gartenwirtschaften und Boulevard-Cafés dürfen die Fussballspiele der Europa-Meisterschaft und die Rennen der Rad-WM 2024 auf Fernsehgeräten mit Ton ausgestrahlt werden. Eine spezielle Bewilligung ist nicht notwendig.

15. Mai 2024

Vom Freitag, den 14. Juni, bis Sonntag, den 14. Juli 2024, findet in Deutschland die Fussball-Europa-Meisterschaft der Herren statt. Und vom Samstag, den 21. September, bis Sonntag, den 29. September, finden in und um Zürich die Rad- und Para-Cycling-Strassenweltmeisterschaften 2024 statt. Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, Karin Rykart, erteilt für diese Zeiten eine Ausnahmebewilligung: In Gartenwirtschaften auf privatem Grund und in Boulevard-Cafés auf öffentlichem Grund können Fernsehgeräte zur Übertragung der Spiele und Rennen ohne Bewilligung betrieben werden.

Erlaubt sind Fernseher mit einer Bildschirmdiagonale von maximal drei Metern. Der Einsatz von Beamern und Verstärkeranlagen ist nicht erlaubt. Damit Anwohnende nicht zu sehr gestört werden, gilt die Ausnahmebewilligung nur für die Live-Übertragungen der Fussballspiele und Rennen. Spätestens 15 Minuten nach einem Spiel oder Rennen sind die Geräte im Freien auszuschalten. Der Ton darf die Umgebung nicht übermässig belasten. Die Besitzer*innen der Gartenbeizen und Boulevard-Cafés dürfen ihren Aussenbereich zudem nicht vergrössern. Die Stadt Zürich wählt damit eine bewährte Regelung, die auch bei Fussball-Weltmeisterschaften gilt.

Des Weiteren verfügt die Sicherheitsvorsteherin:

  • Entlang der Rennstrecken dürfen dort, wo es die Platzverhältnisse gemäss Konzept zulassen, auf Boulevard-Café-Flächen ohne zusätzliche Bewilligung Getränke- und Essstände aufgestellt werden.
  • Wegen der starken Einschränkung des Verkehrs an den Renntagen tagsüber ab 7 Uhr darf in den Stadtkreisen 1, 7 und 8 lärmverursachender Güterumschlag mit Zu- und Wegfahrten während der Nachtruhe durchgeführt werden, und zwar zwischen 4 Uhr und 7 Uhr.

Die Rahmenbedingungen der vier Verfügungen sind heute im Amtsblatt ausgeschrieben.

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