Anstellungsbedingungen
Deine Lehre bei der Stadt wird mit einem Lehrvertrag geregelt. Damit verbunden sind Rechte und Pflichten: von dir und von der Stadt als Arbeitgeberin. Du bekommst einen Lohn, der für alle Lehrberufe gleich hoch ist. Du hast Ferien und zusätzlich Betriebsferientage. Du kannst dich gut und günstig verpflegen in deinem Lehrbetrieb oder mit Lunch-Check-Karte.
Wie du angestellt bist.
Arbeitszeit | 42-Stunden-Woche |
Ferien | 5 Wochen Freie Tage zusätzlich: Du wirst unterstützt, wenn du dich bei Jugend + Sport engagierst |
Lohn | 1. Lehrjahr: 800 Franken Bei der Stadt Zürich erhalten die Lernenden aller Berufsgruppen in Ausbildung eines eidg. Berufsattest EBA oder eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ den gleichen Lohn. Dieser wird jährlich vom Vorsteher des Finanzdepartements festgelegt. |
Sozialleistungen | Du bist versichert für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle bei der UVZ oder der SUVA Du wirst bei Unfall oder Krankheit durch ein Case Management begleitet. Du bekommst bei Unfall oder Krankheit den Lohn bis zu 2 Jahre weiter ausbezahlt. |
Verpflegung | Du kannst im Personalrestaurants deines Lehrbetriebs günstig essen. Du kannst eine Lunch-Check-Karte beziehen und dich überall in der Stadt verpflegen, wenn dein Lehrbetrieb kein Restaurant hat. |
Weiterbildung | Du profitierst von einem umfassenden Bildungsangebot. |
Was nach der Lehre möglich ist.
Berufserfahrungsjahr (BEJ) | Du kannst du dich für das Berufserfahrungsjahr (BEJ) der Stadt bewerben, wenn du nach erfolgreichem Abschluss der Lehre keine Stelle gefunden hast. Du lernst eine der 50 Dienstabteilungen der Stadt kennen und sammelst erste Berufserfahrungen. Du bewirbst dich weiter und kannst jederzeit das BEJ verlassen, wenn du eine Stelle gefunden hast. |